Trinkwasseranlage
Gesamtheit aller Leitungen und Komponenten zur Trinkwasserversorgung eines Gebäudes.
Die Trinkwasseranlage umfasst alle Rohrleitungen, Armaturen, Speicher und technischen Einrichtungen, die der Bereitstellung von Trinkwasser in einem Gebäude dienen. Sie beginnt am Hausanschluss und endet an den Entnahmestellen (Wasserhähne, Duschen). Die Anlage muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Zur Trinkwasseranlage gehören: Hausanschlussleitung, Wasserzähler (Hauptzähler und Submeter), Steigleitungen, Stockwerksleitungen, Warmwasserspeicher und alle Entnahmearmaturen. Bei zentraler Warmwasserbereitung zählt auch die Warmwasserverteilung zur Trinkwasseranlage.
Der Betreiber (in der Regel der Vermieter oder Eigentümer) trägt die Verkehrssicherungspflicht und muss bei Großanlagen regelmäßige Legionellenprüfungen durchführen lassen. Wartung, Instandhaltung und Überprüfung der Trinkwasseranlage sind als Betriebskosten gemäß BetrKV § 2 Nr. 2 umlagefähig. Auch die Kosten für fristgerechten Zählertausch gehören dazu.
Verwandte Begriffe
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Trinkwasser
Wasser in Lebensmittelqualität – unterliegt der Trinkwasserverordnung und regelmäßigen Prüfungen.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Warmwasserbereitung
Technisches System zur Erwärmung von Trinkwasser für Wohnungen und Gewerbeeinheiten.
Legionellenprüfung
Vorgeschriebene Wasseruntersuchung auf Legionellen-Bakterien in der zentralen Warmwasseranlage.