Trinkwasser
Wasser in Lebensmittelqualität – unterliegt der Trinkwasserverordnung und regelmäßigen Prüfungen.
Trinkwasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen und darf keine gesundheitsschädlichen Stoffe in bedenklichen Konzentrationen enthalten.
Qualitätsanforderungen
- Mikrobiologisch: Grenzwerte für Bakterien (E. coli, Enterokokken, Legionellen)
- Chemisch: Grenzwerte für Schwermetalle, Nitrat, Pestizide
- Indikatorparameter: Trübung, Farbe, Geruch, Geschmack
Pflichten des Vermieters
- Legionellenprüfung: Alle 3 Jahre bei Großanlagen (Speicher > 400 Liter)
- Materialien: Nur zugelassene Rohrmaterialien verwenden
- Information: Mieter über Qualitätsparameter informieren
Die Versorgung mit Trinkwasser ist eine der wichtigsten Vermieterpflichten. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei 1,50–2,50 €/m³ Frischwasser.
Verwandte Begriffe
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Legionellenprüfung
Vorgeschriebene Wasseruntersuchung auf Legionellen-Bakterien in der zentralen Warmwasseranlage.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Wasserhärte
Kalkgehalt des Trinkwassers – beeinflusst Energieverbrauch und Wartungskosten der Heizung.