Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Die Kosten der Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2 BetrKV) umfassen alle Aufwendungen für die Bereitstellung von Frischwasser (Kaltwasser). Dazu gehören Verbrauchsgebühren, Grundgebühren, Zählermiete und Wartung der Wasserversorgungsanlage.
Umfasste Kosten
- Verbrauchsgebühren nach Wasserzähler
- Grundgebühren des Wasserversorgers
- Kosten für Wasserzähler (Miete, Eichung)
- Betriebskosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
Die Verteilung erfolgt idealerweise nach Verbrauch (Wasserzähler), alternativ nach Personenanzahl oder Wohnfläche.
Verwandte Begriffe
Entwässerung
Kosten für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser über die kommunale Kanalisation.
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.