Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Die Kosten der Wasserversorgung gehören nach § 2 Nr. 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie umfassen alle Aufwendungen für die Bereitstellung von Frischwasser (Kaltwasser) inklusive der laufenden Betriebskosten von Zählern und hauseigenen Anlagen.
Umfasste Kostenarten
- Verbrauchsgebühren nach Wasserzähler (kubikmeterbasiert)
- Grundgebühren des Wasserversorgers (Zählergröße, unabhängig vom Verbrauch)
- Miete, Eichung und Wartung der Hauptwasserzähler und Zwischenzähler
- Betriebsstrom und Wartung einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage (Druckerhöhungsanlage, Hebeanlage)
- Wasseraufbereitung bei Eigenversorgung (Brunnen, Entkalkung)
- Legionellenprüfung nach TrinkwV (alle 3 Jahre bei zentraler Warmwasseranlage mit Großanlage)
Typische Kosten
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) liegen die Kosten für Wasser und Abwasser zusammen bei durchschnittlich 0,29 €/m² Wohnfläche pro Monat. Wasserpreise und Grundgebühren unterscheiden sich je nach Versorger und Kommune deutlich.
Umlage und Verteilerschlüssel
Die Verteilung erfolgt nach § 556a Abs. 1 BGB vorrangig verbrauchsabhängig. In der Praxis gelten folgende Prioritäten:
- Wohnungs-Wasserzähler (Kaltwasserzähler pro Einheit) – gesetzlich bevorzugter Schlüssel
- Personenzahl – nur zulässig, wenn keine Zähler verbaut sind
- Wohnfläche – Auffangmaßstab, führt aber häufig zu Streit
Die Pflicht zu fernablesbaren Geräten aus der Heizkostenverordnung gilt für Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler: Nicht fernablesbare Geräte müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV), sonst kann der Mieter seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Für Kaltwasserzähler gilt diese Regel nicht.
Abgrenzung zur Entwässerung
Die Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV) wird separat abgerechnet, ihre Berechnungsgrundlage ist aber in den meisten Kommunen an den Frischwasserverbrauch gekoppelt (Schmutzwassergebühr). Eine gesplittete Abwassergebühr unterscheidet zwischen Schmutzwasser (nach Frischwasser) und Niederschlagswasser (nach versiegelter Fläche).
Typische Streitpunkte in der Abrechnung
- Fehlende Wohnungszähler: Eine bundesweite Einbaupflicht für Kaltwasserzähler gibt es nicht (einige Landesbauordnungen verlangen sie bei Neubauten). Sind Zähler vorhanden, muss nach erfasstem Verbrauch abgerechnet werden (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB)
- Verluste zwischen Haupt- und Wohnungszählern (Schwund > 20 %) deuten auf Leckage – nicht uneingeschränkt umlegbar
- Legionellenprüfung: laufende Prüfung umlagefähig, einmalige Sanierung nicht
- Zählerwechsel (Eichfrist 6 Jahre, MessEV Anlage 7): Miete und Eichkosten umlagefähig, der Kauf neuer Zähler nicht
Eine ausführliche Prüfung bietet unser Fehler-Checker oder der Nebenkostenrechner.
Rechtsgrundlagen: § 2 Nr. 2 BetrKV · § 556a BGB · Trinkwasserverordnung (TrinkwV) · MessEV Anlage 7 (Eichfristen).
Weiterführende Inhalte zu „Wasserversorgung"
Passende Ratgeber und Rechner, um Wasserversorgung direkt anzuwenden.
Passende Rechner & Tools
Nebenkostenabrechnung erstellen
Für Vermieter: kostenlos rechnen, 17 Kostenarten nach BetrKV, PDF je Mieter.
Vermieter-Software
Mehrere Wohnungen verwalten: Mieter, Mieteingänge und Abrechnungen an einem Ort.
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Foto oder PDF hochladen, der KI-Check (kostenpflichtig) bewertet jede Position der Abrechnung einzeln. Ohne Upload: der Fragebogen zu typischen Fehlern.
Verwandte Begriffe
Entwässerung
Kosten für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser über die kommunale Kanalisation.
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.