Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Die Kosten der Wasserversorgung gehören nach § 2 Nr. 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie umfassen alle Aufwendungen für die Bereitstellung von Frischwasser (Kaltwasser) inklusive der laufenden Betriebskosten von Zählern und hauseigenen Anlagen.
Umfasste Kostenarten
- Verbrauchsgebühren nach Wasserzähler (kubikmeterbasiert)
- Grundgebühren des Wasserversorgers (Zählergröße, unabhängig vom Verbrauch)
- Miete, Eichung und Wartung der Hauptwasserzähler und Zwischenzähler
- Betriebsstrom und Wartung einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage (Druckerhöhungsanlage, Hebeanlage)
- Wasseraufbereitung bei Eigenversorgung (Brunnen, Entkalkung)
- Legionellenprüfung nach TrinkwV (alle 3 Jahre bei zentraler Warmwasseranlage mit Großanlage)
Typische Kosten 2026
Laut aktuellem Betriebskostenspiegel liegen die Kosten für Wasser und Abwasser zusammen bei durchschnittlich 0,36 €/m² Wohnfläche pro Monat. Der Wasserpreis selbst variiert regional stark (1,80–3,50 €/m³), hinzu kommen Grundgebühren von 40–120 € pro Jahr je Hauswasserzähler.
Umlage und Verteilerschlüssel
Die Verteilung erfolgt nach § 556a Abs. 1 BGB vorrangig verbrauchsabhängig. In der Praxis gelten folgende Prioritäten:
- Wohnungs-Wasserzähler (Kaltwasserzähler pro Einheit) – gesetzlich bevorzugter Schlüssel
- Personenzahl – nur zulässig, wenn keine Zähler verbaut sind
- Wohnfläche – Auffangmaßstab, führt aber häufig zu Streit
Seit 2026 sind fernablesbare Wasserzähler in vielen Bundesländern Pflicht. Nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens 31.12.2026 ausgetauscht werden – andernfalls droht nach § 12 HeizkostenV ein Kürzungsrecht des Mieters (analog zur Heizkostenabrechnung).
Abgrenzung zur Entwässerung
Die Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV) wird separat abgerechnet, ihre Berechnungsgrundlage ist aber in den meisten Kommunen an den Frischwasserverbrauch gekoppelt (Schmutzwassergebühr). Eine gesplittete Abwassergebühr unterscheidet zwischen Schmutzwasser (nach Frischwasser) und Niederschlagswasser (nach versiegelter Fläche).
Typische Streitpunkte in der Abrechnung
- Fehlende Zwischenzähler trotz technischer Machbarkeit – Mieter können Kürzung verlangen (BGH VIII ZR 340/18)
- Verluste zwischen Haupt- und Wohnungszählern (Schwund > 20 %) deuten auf Leckage – nicht uneingeschränkt umlegbar
- Legionellenprüfung: laufende Prüfung umlagefähig, einmalige Sanierung nicht
- Zählerwechsel (Eichung alle 6 Jahre) – Wartungskosten umlagefähig, Ersatzbeschaffung nicht
Eine ausführliche Prüfung bietet unser Fehler-Checker oder der Nebenkostenrechner.
Rechtsgrundlagen: § 2 Nr. 2 BetrKV · § 556a BGB · Trinkwasserverordnung (TrinkwV) · § 12 HeizkostenV (analog für Wasserzähler).
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Verwandte Begriffe
Entwässerung
Kosten für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser über die kommunale Kanalisation.
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.