Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage von § 556 Abs. 1 BGB. Sie definiert in § 1 den Begriff der Betriebskosten und listet in § 2 abschließend die 17 umlagefähigen Kostenarten auf.
Aufbau der BetrKV
- § 1 — Definition der Betriebskosten
- § 2 Nr. 1–16 — Einzeln aufgeführte Kostenarten (Grundsteuer bis Kabelanschluss)
- § 2 Nr. 17 — Sonstige Betriebskosten (Auffangtatbestand)
Die BetrKV löste 2004 die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung ab. Sie gilt für frei finanzierten und preisgebundenen Wohnraum gleichermaßen.
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Verwandte Begriffe
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Umlagefähigkeit
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§ 556 BGB
Zentrale gesetzliche Grundlage für die Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht.
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Jährliche Übersicht des Deutschen Mieterbundes über durchschnittliche Betriebskosten pro Quadratmeter.