Wasserzähler-Eichfrist
Gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeitsdauer der Eichung eines Wasserzählers, nach der ein Austausch erfolgen muss.
Die Wasserzähler-Eichfrist bezeichnet die gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer der Eichung von Wasserzählern, nach deren Ablauf die Messgeräte ausgetauscht oder neu geeicht werden müssen. Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) beträgt die Eichfrist für Kaltwasserzähler 6 Jahre und für Warmwasserzähler 5 Jahre.
Die Eichpflicht dient dem Verbraucherschutz und stellt sicher, dass die Verbrauchsdaten exakt erfasst werden. Abgelaufene Eichfristen können zur Unwirksamkeit der Verbrauchsabrechnung führen, wenn Mieter Einwände erheben. Die Kosten für den fristgerechten Austausch sind als Betriebskosten umlagefähig und werden üblicherweise unter dem Posten Wasserversorgung abgerechnet.
Vermieter tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Eichfristen. Bei Unsicherheit über das Einbaudatum gibt die Herstellernummer auf dem Zähler Auskunft. Moderne Funkwasserzähler unterliegen denselben Eichfristen wie mechanische Zähler.
Verwandte Begriffe
Wasserzähler
Messgerät für den Wasserverbrauch – Grundlage für die verbrauchsabhängige Wasserabrechnung.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Funkwasserzähler
Wasserzähler mit integriertem Funkmodul zur automatisierten Fernauslesung der Verbrauchsdaten.
Kaltwasserzähler
Messgerät zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs einer Wohn- oder Gewerbeeinheit.