Zählerstand
Aktueller Anzeigewert eines Verbrauchszählers zu einem bestimmten Ablesezeitpunkt.
Der Zählerstand ist der auf einem Messgerät (Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmezähler) angezeigte Verbrauchswert zu einem definierten Zeitpunkt. Er bildet die Grundlage für die Berechnung des Verbrauchs im Abrechnungszeitraum durch Differenzbildung zwischen Anfangs- und Endzählerstand.
Für eine rechtssichere Verbrauchsabrechnung müssen Zählerstände korrekt erfasst und dokumentiert werden. Dies geschieht entweder durch manuelle Vor-Ort-Ablesung, Selbstablesung durch Mieter oder automatische Fernauslesung bei Funkzählern oder Smart Metern. Bei Mieterwechsel ist eine Zwischenablesung vorzunehmen.
Fehlerhafte oder geschätzte Zählerstände können die Abrechnung angreifbar machen. Mieter haben nach § 556 BGB ein Recht auf Belegeinsicht und können innerhalb der Einwendungsfrist Widerspruch einlegen. Bei abgelaufener Eichfrist können Zählerstände ihre Beweiskraft verlieren. Moderne Messsysteme mit kontinuierlicher Datenerfassung erhöhen die Abrechnungssicherheit erheblich.
Verwandte Begriffe
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Zwischenablesung
Außerplanmäßige Ablesung der Verbrauchszähler bei Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums.
Wasserzähler
Messgerät für den Wasserverbrauch – Grundlage für die verbrauchsabhängige Wasserabrechnung.
Funkzähler
Messgerät für Heizung oder Wasser, das seine Verbrauchsdaten per Funk an einen Datensammler übermittelt (fernablesbar).
Abrechnungszeitraum
Der Zeitraum von exakt 12 Monaten, über den die Betriebskosten abgerechnet werden.