Wasserzähler
Messgerät für den Wasserverbrauch – Grundlage für die verbrauchsabhängige Wasserabrechnung.
Der Wasserzähler (auch Wasseruhr) misst den Durchfluss von Wasser und ist die Grundlage für die verbrauchsgerechte Abrechnung der Wasserkosten.
Arten
- Hauptwasserzähler: Misst den Gesamtverbrauch des Gebäudes (gehört dem Wasserversorger)
- Wohnungswasserzähler: Erfasst den Einzelverbrauch pro Wohnung
- Gartenwasserzähler: Für die Befreiung von Abwassergebühren
Eichpflicht
- Kaltwasserzähler: Eichung alle 6 Jahre
- Warmwasserzähler: Eichung alle 5 Jahre
- Kosten pro Austausch: ca. 30–80 €
Umlagefähigkeit
Die Kosten für Eichung, Austausch und Ablesung der Wasserzähler sind als Betriebskosten umlagefähig. Der Einbau von Wohnungswasserzählern ermöglicht eine verbrauchsgerechte Abrechnung und motiviert zum Wassersparen.
Verwandte Begriffe
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Frischwassermaßstab
Verteilerschlüssel, der Abwassergebühren nach dem gemessenen Frischwasserverbrauch berechnet.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Umlageschlüssel
Synonym für Verteilerschlüssel — der Maßstab zur Aufteilung der Betriebskosten auf die Mieter.