Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Bei der Verbrauchsabrechnung werden Betriebskosten nach dem tatsächlich gemessenen Verbrauch des einzelnen Mieters abgerechnet. Dies setzt entsprechende Erfassungsgeräte (Zähler, Heizkostenverteiler) voraus.
Vorgeschrieben bei
- Heizkosten — mindestens 50 % nach Verbrauch (HeizkostenV)
- Warmwasser — mindestens 50 % nach Verbrauch (HeizkostenV)
Empfohlen bei
- Kaltwasser (Wasseruhren)
- Strom für Gemeinschaftseinrichtungen
Die Verbrauchsabrechnung ist die gerechteste Verteilungsmethode und fördert das Energiesparen. Voraussetzung sind geeichte und korrekt abgelesene Messgeräte.
Verwandte Begriffe
Heizkostenverteiler
Messgerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst.
Wärmemengenzähler
Messgerät, das den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) misst.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.