Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung sind alle Aufwendungen, die zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen dienen (§ 9 EStG).
Typische Werbungskosten
- AfA-Abschreibung des Gebäudes
- Schuldzinsen für Immobiliendarlehen
- Erhaltungsaufwand (Reparaturen, Renovierungen)
- Grundsteuer (nicht umgelegter Anteil)
- Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)
- Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Steuerberater)
- Fahrtkosten zur Immobilie (0,30 €/km)
- Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
Steuerliche Wirkung
Werbungskosten werden von den Mieteinnahmen abgezogen. Übersteigen sie die Einnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
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Verwandte Begriffe
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Renovierungen – sofort als Werbungskosten absetzbar.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.