Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sind eine der sieben Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie umfassen die Überlassung von Immobilien gegen Entgelt.
Berechnung
- Einnahmen: Miete, Nebenkosten-Umlagen, Zuschüsse
- abzüglich Werbungskosten: AfA, Zinsen, Reparaturen, Verwaltung
- = Einkünfte (positiv oder negativ)
Besonderheiten
- Verluste aus V+V können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden
- Bei verbilligter Vermietung (unter 50 % der Marktmiete): anteiliger Werbungskostenabzug
- Ab 66 % der Marktmiete: voller Werbungskostenabzug
Die Vermietungseinkünfte unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Anders als bei gewerblichen Einkünften fällt keine Gewerbesteuer an.
Verwandte Begriffe
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Umsatzsteuer bei Vermietung
Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei – bei Gewerbevermietung kann optiert werden.