Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Die Anlage V ist das Formular der Einkommensteuererklärung, in dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt werden. Sie muss von jedem Vermieter jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
Inhalte der Anlage V
- Mieteinnahmen: Kaltmiete, Nebenkosten-Vorauszahlungen, Umlagen
- Werbungskosten: AfA, Zinsen, Reparaturen, Verwaltungskosten
- Ergebnis: Gewinn oder Verlust aus Vermietung
Wichtige Positionen
- Zeile 9–13: Einnahmen aus Vermietung
- Zeile 33: AfA-Abschreibung des Gebäudes
- Zeile 37–38: Schuldzinsen für Immobiliendarlehen
- Zeile 39–48: Erhaltungsaufwand und sonstige Werbungskosten
Verluste aus Vermietung können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden und die Steuerlast senken.
Verwandte Begriffe
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.
Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Renovierungen – sofort als Werbungskosten absetzbar.