Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Renovierungen – sofort als Werbungskosten absetzbar.
Erhaltungsaufwand umfasst Ausgaben für die Erneuerung bereits vorhandener Gebäudeteile und -einrichtungen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Abgrenzung zu Herstellungskosten
- Erhaltungsaufwand: Reparatur, Renovierung, Austausch gleichwertiger Bauteile → sofort absetzbar
- Herstellungskosten: Erweiterung, Verbesserung über den bisherigen Standard → müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
Beispiele für Erhaltungsaufwand
- Austausch der Heizungsanlage durch gleichwertige
- Erneuerung des Daches
- Neuanstrich der Fassade
- Austausch von Fenstern (gleiche Qualität)
Verteilungsoption
Erhaltungsaufwand kann nach § 82b EStDV auf 2–5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Das ist sinnvoll, wenn der Aufwand den Mietüberschuss deutlich übersteigt.
Verwandte Begriffe
Herstellungskosten (Immobilie)
Kosten für Neubau, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung – müssen über die AfA abgeschrieben werden.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Verteilung von Erhaltungsaufwand
Wahlrecht, größeren Erhaltungsaufwand gleichmäßig auf 2–5 Jahre steuerlich zu verteilen.
Instandhaltung
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache — Pflicht des Vermieters, keine Betriebskosten.