Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.
Eine Nachzahlung ergibt sich, wenn die tatsächlichen Betriebskosten des Abrechnungszeitraums höher sind als die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters.
Fälligkeit
- Nachzahlung wird mit Zugang der formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig
- Vermieter kann angemessene Zahlungsfrist setzen (in der Regel 30 Tage)
Schutz des Mieters
- Nur bei fristgerechter Abrechnung (innerhalb 12 Monaten) durchsetzbar
- Mieter hat Einwendungsfrist von 12 Monaten
- Bei formellen Fehlern kann die Nachzahlung verweigert werden
Hohe Nachzahlungen sind oft ein Anlass, die Vorauszahlungen für die Zukunft anzupassen.
Verwandte Begriffe
Vorauszahlung
Monatliche Abschlagszahlung des Mieters auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Guthaben
Betrag, den der Vermieter an den Mieter erstatten muss, wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten.
Abrechnungsfrist
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Einwendungsfrist
Der Mieter hat 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen zu erheben.