Vorauszahlung
Monatliche Abschlagszahlung des Mieters auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Die Vorauszahlung (auch Betriebskostenvorauszahlung) ist ein monatlicher Abschlagsbetrag, den der Mieter zusätzlich zur Nettokaltmiete zahlt. Nach Ende des Abrechnungszeitraums wird die tatsächliche Kostenbelastung ermittelt.
Eigenschaften
- Muss im Mietvertrag vereinbart sein
- Höhe muss angemessen sein
- Vermieter muss jährlich abrechnen
- Anpassung nach jeder Abrechnung möglich (§ 560 BGB)
Abgrenzung zur Pauschale
- Vorauszahlung — wird abgerechnet, Nachzahlung oder Guthaben möglich
- Pauschale — keine Abrechnung, Betrag ist endgültig
Die Höhe der Vorauszahlung kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter nach einer Abrechnung angepasst werden.
Weiterführende Inhalte zu „Vorauszahlung"
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Welche Nachzahlung darf der Vermieter verlangen?
Verwandte Begriffe
Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.
Guthaben
Betrag, den der Vermieter an den Mieter erstatten muss, wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten.
Nebenkostenpauschale
Fester monatlicher Betrag für Betriebskosten ohne jährliche Abrechnung — Nachzahlungen entfallen.
Abrechnungszeitraum
Der regelmäßig jährliche Zeitraum, über den Betriebskosten abgerechnet werden; grundsätzlich höchstens 12 Monate.