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Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie eine BetrKV-konforme Nebenkostenabrechnung aussieht: 17 Kostenarten, der passende Verteilerschlüssel (Wohnfläche, Personen oder Verbrauch), eine klare Aufstellung pro Mieter und die 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB. Wer es direkt umsetzen will, nutzt im Anschluss unseren kostenlosen Rechner.
Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist Pflicht des Vermieters. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Wird die Frist verpasst, entfällt das Recht auf Nachforderungen — ein eventuelles Guthaben muss der Vermieter trotzdem auszahlen.
Vermieter können die Abrechnung selbst erstellen, eine Hausverwaltung beauftragen (20–35 € pro Einheit und Monat) oder ein Online-Tool wie den Nebenkostenrechner nutzen. Juristisch sind alle drei Wege zulässig — wichtig ist nur, dass die Abrechnung den Vorgaben der BetrKV entspricht und die Pflichtangaben enthält.
Diese Anleitung richtet sich an Vermieter, die die Abrechnung selbst erstellen — ob für eine Einliegerwohnung, ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Objekte.
Sechs klare Schritte — jeder mit einem konkreten Hinweis, worauf es rechtlich ankommt.
Adresse, Gesamtwohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten und den Abrechnungszeitraum (meist Kalenderjahr) eingeben. Wichtig: Der Zeitraum darf maximal 12 Monate umfassen — sonst ist die Abrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB formell unwirksam.
Hinweis: Leerstand zählt in die Gesamtfläche — die Kosten der leeren Wohnung trägt der Vermieter selbst.
Jede Wohneinheit mit Fläche, Personenanzahl und Mietdauer erfassen. Bei Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum wird tagesgenau anteilig gerechnet (pro rata temporis).
Hinweis: Die Personenanzahl ist nur für Kostenarten relevant, die du nach Personen verteilst (z. B. Müll, Wasser bei fehlender Verbrauchserfassung).
Alle Gesamtkosten des Jahres für die 17 Kostenarten nach § 2 BetrKV eingeben — von Grundsteuer über Heizung, Wasser, Müllabfuhr bis zu Versicherung und Gartenpflege. Belegbar anhand der Original-Rechnungen und Gebührenbescheide.
Hinweis: Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören NICHT zu den umlagefähigen Kosten — die trägt der Vermieter.
Für jede Kostenart den passenden Schlüssel festlegen: Wohnfläche (m²), Personenanzahl, Verbrauch oder Wohneinheiten. Der Schlüssel muss im Mietvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sein (z. B. Heizung nach HeizKV).
Hinweis: Ohne vertragliche Regelung gilt nach § 556a BGB automatisch die Wohnfläche als Schlüssel.
Die Software prüft automatisch auf häufige Fehler: Summenabweichungen, falsche Verteilerschlüssel, unvollständige Pflichtangaben und Überschreitung der 12-Monats-Frist. Rot markierte Positionen vor dem Export korrigieren.
Hinweis: Vergleiche die Kostensumme mit dem Vorjahr — Abweichungen über 20 % sollten nachvollziehbar begründet sein.
Nach der Prüfung wird pro Mieter ein PDF mit Anschreiben, Gesamtkostenaufstellung, Verteilerschlüssel-Erklärung und persönlicher Abrechnung erzeugt. Direkt per Post oder als E-Mail-Anhang versandbereit.
Hinweis: Eine Nachforderung ist nur wirksam, wenn die Abrechnung dem Mieter schriftlich und nachweisbar zugegangen ist.
Pflichtangaben nach § 556 BGB und ständiger Rechtsprechung des BGH. Fehlt eine Angabe, kann die Abrechnung formell unwirksam sein.
Detaillierte Erklärung jeder Pflichtangabe im Komplett-Guide zur Nebenkostenabrechnung.
Nur diese Kostenarten aus § 2 Betriebskostenverordnung darf der Vermieter auf die Mieter umlegen — alles andere trägt er selbst.
Öffentliche Last des Grundstücks laut Bescheid.
Frischwasser inkl. Zählermiete und Eichgebühren.
Abwasser, Regenwassergebühr und Kanalreinigung.
Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Abrechnung nach HeizKV.
Warmwasserbereitung, ebenfalls nach HeizKV.
Gemeinsame Kessel-Anlage, Aufteilung nach Verbrauch.
Strom, Wartung, Prüfungen (nicht Reparaturen).
Gemeindegebühren und private Entsorger.
Treppenhaus, Flur, Keller — regelmäßig abgerechnet.
Rasen, Hecken, Spielplätze, Gehwege, Zufahrten.
Allgemeinstrom für Treppenhaus, Keller, Außenbereich.
Kehrgebühr des Bezirksschornsteinfegers.
Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Hausmeisterleistungen ohne Verwaltungs- und Reparaturtätigkeit.
Seit 01.07.2024 nur mit Zustimmung des Mieters umlagefähig.
Gemeinschaftliche Waschküche im Mehrfamilienhaus.
Nur wenn im Mietvertrag einzeln aufgezählt und vereinbart.
Volle Details zu jeder Position findest du in der Übersicht aller 17 Kostenarten.
Vier Schlüssel stehen zur Auswahl. Entscheidend sind Mietvertrag und gesetzliche Vorgaben (v. a. HeizKV).
Standardschlüssel nach § 556a BGB. Für fast alle Kostenarten geeignet, sofern kein anderer Schlüssel vereinbart oder vorgeschrieben ist.
Typisch für: Grundsteuer, Versicherung, Gartenpflege, Hausreinigung, Allgemeinstrom
Sinnvoll bei Kostenarten, die direkt mit der Anzahl der Bewohner zusammenhängen. Stichtag oder Durchschnitt im Jahr klar festlegen.
Typisch für: Müllabfuhr, Wasser und Abwasser (ohne Verbrauchszähler)
Pflicht für Heizung und Warmwasser nach HeizKV (50 bis 70 % Verbrauch, Rest nach Fläche). Freiwillig auch für Wasser und Strom möglich.
Typisch für: Heizung, Warmwasser, ggf. Kaltwasser, Allgemeinstrom
Geeignet bei Kostenarten, die pauschal pro Einheit anfallen — unabhängig von Größe oder Bewohnerzahl.
Typisch für: Aufzugswartung, Kabelanschluss, Hausmeistergrundgebühr
Diese sieben Fehler machen Nebenkostenabrechnungen regelmäßig angreifbar — und kosten Vermieter bares Geld.
Kosten für leere Wohnungen trägt der Vermieter selbst. Umlagen dürfen nur aus dem bewohnten Teil kommen — Gesamtfläche bleibt Basis, aber Leerstandsanteile abziehen.
Mehr als 12 Monate sind unzulässig. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zum Ende des 12. Monats nach Zeitraumende zugegangen sein — sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Kontoführungsgebühren, Anwaltskosten und Leerstandskosten sind NIE umlagefähig. Diese Positionen vor dem Export entfernen.
Hausmeister darf abgerechnet werden — aber nur sein Zeitanteil für Reinigung, Gartenpflege oder Schneeräumen. Verwaltungs- und Reparaturanteile müssen herausgerechnet werden.
Wird im Mietvertrag kein Schlüssel vereinbart, gilt automatisch die Wohnfläche. Abweichungen nur mit klarer schriftlicher Regelung oder gesetzlicher Vorgabe.
Geleistete monatliche Vorauszahlungen müssen vollständig und korrekt gegengerechnet werden. Tipp: Zahlungseingang prüfen und Abweichungen mit dem Mieter klären.
Der Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§ 259 BGB). Die Abrechnung muss einen Hinweis darauf enthalten, sonst kann der Mieter die Nachzahlung zurückhalten.
Drei Wege führen zur Abrechnung — mit sehr unterschiedlichem Aufwand, Risiko und Preis.
| Kriterium | Excel | Nebenkostenrechner | Hausverwaltung |
|---|---|---|---|
| Zeitaufwand | 3–5 Stunden | 15–30 Min. | Ausgelagert |
| Kosten | 0 € (Eigenzeit) | ab 9,90 €/Abrechnung | 20–35 €/Einheit/Mon. |
| BetrKV-konform | Nicht geprüft | Ja, automatisch | Ja |
| HeizKV-Aufteilung | Manuell | Automatisch | Ja |
| Plausibilitätsprüfung | Nein | Ja | Ja |
| PDF mit Anschreiben | Selbst formulieren | Inklusive | Inklusive |
| Fehlerquote | Hoch | Gering | Gering |
| Kontrolle behalten | Voll | Voll | Teilweise abgegeben |
Die wichtigsten Antworten aus Vermieter-Sicht — kurz und rechtssicher.
Die Nebenkostenabrechnung ist Vermietersache. Nach § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung zu übersenden. Verpasst er die Frist, kann er keine Nachzahlung mehr fordern — Guthaben muss er dem Mieter trotzdem auszahlen.
Mit Excel rechnen erfahrene Vermieter 3 bis 5 Stunden pro Abrechnung — inklusive Suche nach den richtigen Kostenarten und Verteilerschlüsseln. Mit dem Nebenkostenrechner schaffst du eine BetrKV-konforme Abrechnung in 15 bis 30 Minuten, weil Kostenarten, Schlüssel und Plausibilitätsprüfung automatisch laufen.
Zu den Pflichtangaben gehören: Name und Anschrift beider Parteien, Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten pro Kostenart, Verteilerschlüssel, Mieteranteil, geleistete Vorauszahlungen, Ergebnis (Nachzahlung oder Guthaben) und ein Hinweis auf das Einsichtsrecht. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam.
Nicht umlagefähig sind: Verwaltungskosten (Buchhaltung, Kontoführung), Instandhaltung und Reparaturen, Rücklagen, Anwalts- und Prozesskosten, Leerstandskosten sowie alle Kosten, die nicht in § 2 BetrKV aufgeführt sind. Sonstige Betriebskosten (Nr. 17) dürfen nur abgerechnet werden, wenn sie im Mietvertrag einzeln benannt sind.
Die Grundfunktionen des Nebenkostenrechners — Erfassen, Berechnen, Plausibilitätsprüfung — sind dauerhaft kostenlos. Nur für den PDF-Export mit Anschreiben zahlst du einmalig 9,90 Euro pro Abrechnung. Excel ist ebenfalls kostenlos, aber ohne Plausibilitätsprüfung und mit hohem Fehlerrisiko verbunden.
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