Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentümer von Wohnungen oder Teileigentumseinheiten in einer Anlage. Sie verwaltet gemeinsam das Gemeinschaftseigentum nach dem WEG-Gesetz.
Organe der WEG
- Eigentümerversammlung: Oberstes Beschlussorgan
- Verwalter: Geschäftsführung und Vertretung
- Verwaltungsbeirat: Kontrolle und Beratung (optional)
Aufgaben
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Dach, Treppenhaus, Fassade)
- Beschluss über Instandhaltung und Sanierung
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Gemeinschaft als rechtsfähiger Verband anerkannt und kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden.
Weiterführende Inhalte zu „Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)"
Passende Ratgeber und Rechner, um Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) direkt anzuwenden.
Ratgeber-Artikel
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Verwandte Begriffe
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Bewirtschaftung und Rücklage.
WEG-Verwalter
Professionelle Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft – Bestellung durch Eigentümerbeschluss.
Eigentümerversammlung
Oberstes Beschlussorgan der WEG – fasst Beschlüsse über Verwaltung und Finanzen.
Gemeinschaftseigentum
Alle Gebäudeteile, die nicht im Sondereigentum stehen – gehört allen Eigentümern gemeinsam.