Eigentümerversammlung
Oberstes Beschlussorgan der WEG – fasst Beschlüsse über Verwaltung und Finanzen.
Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und wird vom Verwalter einberufen.
Typische Tagesordnungspunkte
- Genehmigung der Jahresabrechnung
- Beschluss des Wirtschaftsplans
- Entlastung des Verwalters
- Beschlüsse über Instandhaltungsmaßnahmen
- Sonderumlagen oder bauliche Veränderungen
Beschlussfähigkeit und Mehrheiten
- Seit WEG-Reform 2020: Immer beschlussfähig unabhängig von der Teilnehmerzahl
- Einfache Mehrheit für die meisten Beschlüsse
- Qualifizierte Mehrheit für bauliche Veränderungen (2/3 der Stimmen und 50 % der Miteigentumsanteile)
Beschlüsse können innerhalb eines Monats beim Amtsgericht angefochten werden (Anfechtungsklage).
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
WEG-Verwalter
Professionelle Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft – Bestellung durch Eigentümerbeschluss.
Sonderumlage
Einmalige Sonderzahlung der WEG-Eigentümer für unvorhergesehene oder größere Ausgaben.
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Bewirtschaftung und Rücklage.