Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Bewirtschaftung und Rücklage.
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die WEG-Verwaltung leisten. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
Bestandteile
- Umlagefähige Betriebskosten: Heizung, Wasser, Müll, Versicherung, Grundsteuer
- Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Bankgebühren
Typische Höhe
- Durchschnitt: 3,00–5,00 €/m² monatlich
- Davon umlagefähig: ca. 60–70 %
- Instandhaltungsrücklage: ca. 0,80–1,50 €/m²
Für Vermieter ist wichtig: Nur der umlagefähige Anteil des Hausgeldes kann auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage sind nicht umlagefähig.
Weiterführende Inhalte zu „Hausgeld"
Passende Ratgeber und Rechner, um Hausgeld direkt anzuwenden.
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
Instandhaltungsrücklage (WEG)
Zweckgebundenes Rücklagenkonto der WEG für künftige Reparaturen und Sanierungen.
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.