WEG-Verwalter
Professionelle Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft – Bestellung durch Eigentümerbeschluss.
Der WEG-Verwalter ist für die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig. Seit der WEG-Reform 2020 hat er erweiterte Befugnisse und kann auch ohne Eigentümerbeschluss dringend notwendige Maßnahmen ergreifen.
Aufgaben
- Wirtschaftsplan aufstellen und Hausgeld einziehen
- Jahresabrechnung erstellen
- Eigentümerversammlung einberufen und leiten
- Instandhaltung koordinieren und beauftragen
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung umsetzen
Kosten
Typische Verwaltervergütung: 20–35 € pro Einheit und Monat. Der Verwalter wird durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung bestellt. Seit 2020 können Eigentümer den Verwalter jederzeit abberufen.
Seit dem 1. Dezember 2023 müssen WEG-Verwalter einen Sachkundenachweis erbringen (§ 26a WEG).
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
Eigentümerversammlung
Oberstes Beschlussorgan der WEG – fasst Beschlüsse über Verwaltung und Finanzen.
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Bewirtschaftung und Rücklage.
Hausverwaltung
Professionelle Verwaltung von Mietobjekten – Kosten sind nicht auf Mieter umlagefähig.