Kaltwasserzähler
Messgerät zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs einer Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Der Kaltwasserzähler ist ein geeichtes Messgerät zur Erfassung des Verbrauchs von unerwärmtem Trinkwasser in einzelnen Wohneinheiten. Er dient der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Wasserversorgungskosten gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2 Nr. 2).
Kaltwasserzähler unterliegen einer gesetzlichen Eichfrist von 6 Jahren nach dem Mess- und Eichgesetz. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie ausgetauscht werden, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten. Die gängigsten Bauformen sind Flügelradzähler für den Einstrahl- oder Mehrstrahlbetrieb sowie moderne Funkwasserzähler für die Fernauslesung.
Die Kosten für Anschaffung, Einbau, Wartung und Ablesung sind umlagefähige Betriebskosten. Der Kaltwasserverbrauch wird häufig auch als Verteilerschlüssel für die Abwassergebühren herangezogen. Bei der Verbrauchsabrechnung ist eine Plausibilitätsprüfung empfehlenswert, da defekte Zähler zu Abrechnungsfehlern führen können.
Verwandte Begriffe
Wasserzähler
Messgerät für den Wasserverbrauch – Grundlage für die verbrauchsabhängige Wasserabrechnung.
Wasserzähler-Eichfrist
Gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeitsdauer der Eichung eines Wasserzählers, nach der ein Austausch erfolgen muss.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Warmwasserzähler
Messgerät zur verbrauchsabhängigen Erfassung von erwärmtem Trinkwasser pro Nutzeinheit.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.