Hausverwaltung
Professionelle Verwaltung von Mietobjekten – Kosten sind nicht auf Mieter umlagefähig.
Die Hausverwaltung (auch Mietverwaltung) übernimmt die kaufmännische und technische Verwaltung von Mietimmobilien im Auftrag des Eigentümers.
Aufgaben
- Kaufmännisch: Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Buchhaltung
- Technisch: Instandhaltung koordinieren, Handwerker beauftragen
- Rechtlich: Mietverträge, Kündigungen, Mieterhöhungen
- Mieterbetreuung: Beschwerdemanagement, Wohnungsabnahmen
Kosten
- Mietverwaltung: 20–35 € pro Einheit/Monat
- WEG-Verwaltung: 20–30 € pro Einheit/Monat
- Nicht auf Mieter umlagefähig (§ 1 Abs. 2 BetrKV)
Die Verwaltungskosten sind als Werbungskosten in der Anlage V steuerlich absetzbar. Die Auswahl einer guten Hausverwaltung ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Vermietung.
Verwandte Begriffe
WEG-Verwalter
Professionelle Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft – Bestellung durch Eigentümerbeschluss.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.