Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.
Der Verteilerschlüssel (auch Umlageschlüssel) bestimmt, wie die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Er muss im Mietvertrag vereinbart sein oder ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben.
Gängige Verteilerschlüssel
- Wohnfläche — am häufigsten, gesetzlicher Standard (§ 556a BGB)
- Personenanzahl — gerecht bei verbrauchsabhängigen Kosten
- Wohneinheiten — jede Wohnung zahlt gleich viel
- Verbrauch — bei Heizung und Wasser vorgeschrieben/empfohlen
Der Vermieter kann den Verteilerschlüssel für künftige Abrechnungen ändern, wenn die neue Verteilung sachgerechter ist (§ 556a Abs. 2 BGB).
Verwandte Begriffe
Wohnfläche
Die nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — wichtigster Verteilerschlüssel.
Personenanzahl
Verteilerschlüssel, bei dem die Betriebskosten nach der Anzahl der Bewohner pro Wohnung aufgeteilt werden.
Wohneinheiten
Verteilerschlüssel, bei dem jede Wohnung den gleichen Anteil an den Betriebskosten trägt.
Umlageschlüssel
Synonym für Verteilerschlüssel — der Maßstab zur Aufteilung der Betriebskosten auf die Mieter.