Wohnfläche
Die nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — wichtigster Verteilerschlüssel.
Die Wohnfläche ist die nach der anwendbaren Berechnungsmethode, häufig der Wohnflächenverordnung (WoFlV), ermittelte Fläche einer Wohnung. Sie ist ein häufig verwendeter Verteilerschlüssel und ohne abweichende Vereinbarung der gesetzliche Maßstab nach § 556a BGB.
Typische Regeln nach WoFlV
- Räume mit Deckenhöhe über 2 m: 100 %
- Räume mit 1–2 m Deckenhöhe: 50 %
- Balkone und Terrassen: regelmäßig 25 %, höchstens 50 %
- Unter 1 m Deckenhöhe: nicht anrechenbar
Bei der Betriebskostenumlage nach Fläche ist der Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der Wohnung an der tatsächlichen Gesamtwohnfläche maßgeblich. Die frühere 10-%-Toleranz gilt dafür nicht (BGH VIII ZR 220/17). Auswirkungen auf Miethöhe oder Mietminderung sind getrennt zu prüfen.
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Umlageschlüssel
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