Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung
Ein Kubikmeter Wasser inklusive Abwasser kostet in Deutschland im Schnitt rund 4,70 Euro: laut Statistischem Bundesamt 2,06 € für Trinkwasser und 2,62 € für Schmutzwasser (Stand 2025, brutto, ohne Grundgebühren). In der Nebenkostenabrechnung landen diese Kosten als Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV). Der Deutsche Mieterbund nennt für Wasser und Abwasser zusammen durchschnittlich 0,29 € pro Quadratmeter und Monat (Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024). Hier erfährst du, wie sich der Betrag zusammensetzt, wie er auf die Wohnungen verteilt wird und woran du Fehler erkennst.
Was kostet 1 m³ Wasser inklusive Abwasser?
Die Preise legt jeder Versorger und jede Kommune selbst fest. Einen Anhaltspunkt geben die gewichteten Durchschnittswerte des Statistischen Bundesamts für Haushalte (jeweils brutto):
| Jahr | Trinkwasser je m³ | Schmutzwasser je m³ | zusammen je m³ | Niederschlagswasser je m² Fläche |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 1,89 € | 2,55 € | 4,44 € | 0,77 € |
| 2024 | 1,98 € | 2,60 € | 4,58 € | 0,80 € |
| 2025 | 2,06 € | 2,62 € | 4,68 € | 0,82 € |
Dazu kommen Grundgebühren: beim Trinkwasser 2025 im Schnitt 107,43 € im Jahr, beim Abwasser dort, wo eine Grundgebühr erhoben wird, 87,65 €. Im Mehrfamilienhaus verteilt sich die Grundgebühr auf alle Wohnungen und fällt pro Kopf deshalb kaum ins Gewicht.
Die regionalen Unterschiede sind groß. Welcher Preis für dein Haus gilt, steht im Gebührenbescheid oder in der Rechnung des Versorgers. Genau dieser Beleg gehört zur Abrechnung, und du kannst ihn einsehen (Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung).
Wasserkosten pro Person und Monat
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beziffert den Wassergebrauch in Haushalten auf rund 122 Liter pro Person und Tag. Das sind etwa 44,5 m³ im Jahr. Mit dem Durchschnittspreis von 4,68 €/m³ ergibt sich:
- pro Person und Jahr: rund 208 € für Trink- und Schmutzwasser
- pro Person und Monat: rund 17 €
- dazu der Anteil an Grundgebühren, Zählermiete, Ablesung und Niederschlagswasser
Rechnest du über die Fläche, kommst du mit dem DMB-Wert von 0,29 €/m² bei einer 70-m²-Wohnung auf gut 20 € im Monat oder rund 244 € im Jahr. Warmwasser ist darin nur mit dem Wasser selbst enthalten; die Energie zum Erwärmen läuft über die Heizkostenabrechnung. Wie sich die gesamten Nebenkosten nach Haushaltsgröße unterscheiden, zeigt die Seite Nebenkosten pro Person.
Welche Wasserkosten der Vermieter umlegen darf
Umlegen darf der Vermieter nur, was im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Fehlt eine solche Vereinbarung, zahlt er selbst. Ist sie vorhanden, gehören dazu:
Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2 BetrKV)
- Kosten des Wasserverbrauchs und die Grundgebühren
- Miete oder andere Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung, einschließlich Eichung, Berechnung und Aufteilung
- Wartung von Wassermengenreglern
- Betrieb einer hauseigenen Wasserversorgungs- oder Wasseraufbereitungsanlage samt Aufbereitungsstoffen
Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV)
- Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, also Schmutzwasser und, wo gesondert erhoben, Niederschlagswasser
- Betrieb einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage (etwa einer Kleinkläranlage)
- Betrieb einer Entwässerungspumpe
Das Schmutzwasser wird fast überall nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Wie beide Gebühren entstehen, erklärt der Ratgeber Abwassergebühr berechnen.
Was nicht in die Abrechnung gehört
- Kauf neuer Zähler: Die Anschaffung ist kein Betriebskostenposten, die Miete für Zähler dagegen schon.
- Reparaturen an Leitungen, Zählern oder Pumpen sind Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).
- Wasserverlust durch einen Rohrbruch oder ein Leck in der Hausinstallation: Nach verbreiteter Auffassung ist dieser Mehrverbrauch kein Betriebskostenposten, weil er aus einem Mangel stammt.
- Leerstand: Den Anteil leerstehender Wohnungen an Grundgebühren und flächenbezogenen Kosten trägt der Vermieter.
Warmwasser: zwei Abrechnungen, eine Wassermenge
Bei zentraler Warmwasserbereitung wird das Wasser selbst meist mit dem Kaltwasser abgerechnet. Die Kosten der Erwärmung laufen über die Heizkostenabrechnung: Nach § 8 Abs. 1 HeizkostenV werden mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem erfassten Warmwasserverbrauch verteilt, der Rest nach Fläche. Bei verbundenen Anlagen muss die Wärmemenge für das Warmwasser mit einem Wärmezähler gemessen werden (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV). Fehlt dieser Zähler, ohne dass die Messung einen unzumutbar hohen Aufwand erfordern würde, darfst du deinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV; BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20). Details stehen im Ratgeber Warmwasserkosten nach HeizKV berechnen.
Nach Zähler, Fläche oder Personen verteilen
Welcher Schlüssel gilt, regelt § 556a BGB zusammen mit dem Mietvertrag:
- Zähler vorhanden: Kosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Sind in allen Wohnungen Wasserzähler eingebaut und ist im Mietvertrag kein anderer Schlüssel vereinbart, wird also nach Zählerstand verteilt. Auf eine Vereinbarung zur Verbrauchsabrechnung kommt es dafür nicht an.
- Keine Zähler, Schlüssel vereinbart: Dann gilt der vereinbarte Schlüssel, etwa Personenzahl.
- Keine Zähler, nichts vereinbart: Dann wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Umstellung auf Verbrauch: Der Vermieter darf durch Erklärung in Textform auf eine verbrauchsabhängige Verteilung umstellen, aber nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums (§ 556a Abs. 2 BGB). Eine Umstellung mitten im Jahr oder zurück auf Fläche erlaubt diese Vorschrift nicht. Umgekehrt heißt das: Hat der Vertrag ausdrücklich die Fläche als Schlüssel festgelegt, bleibt diese Vereinbarung wirksam, bis der Vermieter umstellt.
Beispiel: Verteilung nach Zähler
Zehn Wohnungen, Hauptzähler 500 m³, Summe der Wohnungszähler 470 m³, Gesamtkosten für Wasser und Abwasser 3.000 €. Die 30 m³ Differenz sind Allgemeinverbrauch (Treppenhausreinigung, Messtoleranzen). Wird die Differenz im Verhältnis der Einzelverbräuche mitverteilt, zahlt Wohnung A mit 52 m³:
52 ÷ 470 × 3.000 € = 331,91 €
Das ist rechnerisch dasselbe, wie wenn man die Kosten der 470 m³ nach Verbrauch verteilt und die Kosten der 30 m³ Allgemeinverbrauch im gleichen Verhältnis hinzurechnet.
Beispiel: Verteilung nach Personen
Vier Wohnungen, insgesamt 8 Personen, Wasserkosten 4.000 €. Wohnung B mit 2 Personen zahlt 4.000 € × 2 ÷ 8 = 1.000 €. Der Personenschlüssel braucht eine Vereinbarung und setzt voraus, dass die Belegung über das Jahr korrekt erfasst wird.
Die Verteilung auf mehrere Mieter kannst du mit dem Wasserkostenrechner nachvollziehen: Er teilt Kalt-, Warm- und Abwasserkosten nach Verbrauch, Fläche oder Personen auf.
Deinen Wasserkosten-Anteil berechnen
Trag die drei Werte aus deiner Abrechnung ein — du siehst sofort, welcher Anteil auf dich entfällt.
Grundgebühr und Zählermiete
Grundgebühren des Versorgers und die Miete für Wasserzähler sind umlagefähig (§ 2 Nr. 2 BetrKV). Wie die Grundgebühr verteilt wird, hängt vom vereinbarten Schlüssel ab: Manche Vermieter rechnen sie mit in den Kubikmeterpreis ein und verteilen sie nach Verbrauch, andere verteilen sie nach Fläche oder Wohneinheiten. Wichtig ist, dass die Abrechnung den Schlüssel nennt und dass die Summe zu den Belegen passt. Zählermiete, Eichung und Ablesung werden häufig als Betrag je Zähler oder je Wohnung ausgewiesen.
Getrennter Ausweis von Frisch- und Abwasser ist keine Pflicht
Viele Ratgeber behaupten, Frisch- und Abwasser müssten in getrennten Positionen stehen. Das stimmt so nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter beide Kostenarten in einer Position zusammenfassen darf, jedenfalls wenn beide einheitlich nach dem erfassten Frischwasserverbrauch umgelegt werden (BGH, Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 340/08). Ein Widerspruch allein wegen der Zusammenfassung hat deshalb keine Aussicht. Anders ist es, wenn Niederschlagswasser nach Fläche verteilt wird: Dann muss erkennbar sein, welcher Betrag nach welchem Schlüssel umgelegt wurde.
Differenz zwischen Hauptzähler und Wohnungszählern
Die Summe der Wohnungszähler ist fast nie gleich dem Stand des Hauptzählers. Ursachen sind Allgemeinverbrauch, Messtoleranzen der Zähler und unterschiedliche Ablesezeitpunkte. Eine gesetzliche Grenze, ab der die Differenz unzulässig wird, gibt es nicht. Üblich ist, sie im Verhältnis der Einzelverbräuche mitzuverteilen.
Fällt die Differenz ungewöhnlich hoch aus oder steigt sie gegenüber dem Vorjahr deutlich, frag nach der Ursache. Ein Leck oder ein defekter Zähler ist kein Verbrauch der Mieter. Lass dir die Zählerstände von Haupt- und Wohnungszählern zeigen und vergleiche sie mit dem Vorjahr.
Eichfrist: 6 Jahre für alle Wasserzähler
Kaltwasserzähler, Warmwasserzähler und Wärmezähler haben seit der Änderung der Mess- und Eichverordnung im November 2021 einheitlich eine Eichfrist von 6 Jahren (MessEV, Anlage 7). Die frühere Frist von 5 Jahren für Warmwasserzähler gilt nicht mehr. Die Kosten der Eichung sind umlagefähig. Ob das auch für den Kaufpreis eines Austauschzählers gilt, der statt einer Nacheichung eingebaut wird, wird nicht einheitlich beantwortet.
Ist die Eichfrist abgelaufen, sind die Werte nicht automatisch unbrauchbar. Der Vermieter muss dann aber beweisen, dass der Zähler richtig gemessen hat, etwa durch den Prüfschein einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Beim geeichten Zähler wird die Richtigkeit vermutet (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Wie du das Eichjahr am Zähler findest und was du tun kannst, erklärt der Ratgeber Eichfrist bei Wasserzähler und Wärmezähler.
Defekter Zähler und Mieterwechsel
Fällt ein Wohnungszähler aus, darf der Vermieter den Verbrauch schätzen, zum Beispiel anhand des Vorjahres oder vergleichbarer Wohnungen im Haus. Die Schätzung muss in der Abrechnung erkennbar und nachvollziehbar sein. Den Austausch des defekten Zählers zahlt der Vermieter.
Zieht ein Mieter während des Jahres aus, sollten die Wohnungszähler zum Auszugstag abgelesen werden. Fehlt der Zwischenstand, wird zeitanteilig aufgeteilt. Die Kosten der Zwischenablesung (Nutzerwechselgebühr) trägt ohne besondere Vereinbarung der Vermieter; sie sind Verwaltungskosten (BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07). Mehr dazu im Ratgeber Mieterwechsel und Nebenkostenabrechnung.
Wasserkosten prüfen: Kurzliste für Mieter
- Frist: Die Abrechnung muss dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB), sonst kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.
- Zählerstände: Vergleiche Anfangs- und Endstand mit deinen eigenen Notizen oder Fotos.
- Eichjahr: Steht auf dem Zähler oder einer Plombe. Liegt es mehr als sechs Jahre zurück, frag nach dem Nachweis.
- Schlüssel: Wird trotz Wohnungszählern nach Fläche verteilt, prüfe den Mietvertrag. Ist dort kein Flächenschlüssel vereinbart, muss nach Verbrauch abgerechnet werden (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Preis: Teile die Gesamtkosten durch die Gesamtmenge und vergleiche das Ergebnis mit dem Gebührenbescheid.
- Fremdkosten: Reparaturen, Zählerkauf und Rohrbruch-Verluste gehören nicht hinein.
- Einwendungen: Du hast zwölf Monate ab Zugang Zeit (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Eine Zahlung ohne Vorbehalt ist allein noch kein Anerkenntnis (BGH, Urteil vom 12.01.2011, VIII ZR 296/09), deine Einwendungen bleiben in dieser Frist möglich.
Für einen ersten Überblick eignet sich der Fragebogen Nebenkostenabrechnung prüfen lassen: Er fragt die typischen Fehlerquellen ab, ohne dass du etwas hochlädst. Willst du deine Abrechnung selbst auswerten lassen, lade sie beim KI-Check hoch. Der Prüfbericht kostet ab 9,90 € einmalig. Wie ein Bericht aussieht, zeigt der Beispielbericht. Der Bericht gibt Hinweise zur weiteren Prüfung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was kostet 1 m³ Wasser inklusive Abwasser?
Im Bundesdurchschnitt 2025 rund 4,68 € brutto: 2,06 € für Trinkwasser und 2,62 € für Schmutzwasser (Statistisches Bundesamt). Grundgebühren und Niederschlagswasser kommen hinzu. Je nach Gemeinde liegt der Preis deutlich darüber oder darunter.
Wie hoch sind die Nebenkosten für Wasser pro Person?
Bei rund 122 Litern pro Tag und dem Durchschnittspreis von 2025 etwa 208 € im Jahr oder 17 € im Monat für Trink- und Schmutzwasser. Dazu kommen der Anteil an Grundgebühren, Zählerkosten und Niederschlagswasser. Die Energie für Warmwasser steht in der Heizkostenabrechnung.
Muss der Vermieter Frischwasser und Abwasser getrennt ausweisen?
Nein. Er darf beide in einer Position zusammenfassen, jedenfalls wenn beide nach dem gemessenen Frischwasserverbrauch verteilt werden (BGH, VIII ZR 340/08). Niederschlagswasser, das nach Fläche verteilt wird, muss erkennbar sein.
Darf der Vermieter nach Fläche abrechnen, obwohl Wasserzähler eingebaut sind?
In der Regel nicht. Wird der Verbrauch in allen Wohnungen erfasst, ist nach Verbrauch umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB), sofern der Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Grundgebühren und Niederschlagswasser dürfen weiter nach dem vereinbarten Schlüssel, etwa nach Fläche, verteilt werden.
Was gilt, wenn die Eichfrist des Wasserzählers abgelaufen ist?
Die Eichfrist beträgt für Kalt- und Warmwasserzähler 6 Jahre. Nach Ablauf darf der Vermieter die Werte nur verwenden, wenn er ihre Richtigkeit nachweist (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Gelingt ihm das nicht, ist die Verbrauchsverteilung für diese Wohnung angreifbar.
Wer zahlt Wasser und Abwasser: Mieter oder Vermieter?
Der Mieter, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht, was fast immer der Fall ist. Ohne Vereinbarung trägt der Vermieter die Kosten. Den Anteil leerstehender Wohnungen und alle Reparaturen zahlt immer der Vermieter.
Verantwortlich: Marcel Schlüter
Gründer und Entwickler von mein-nebenkostenrechner.de · ERP-Consultant.
Veröffentlicht am 08.04.2026 · Stand 09.10.2026
Quellen
- § 2 BetrKV (Nr. 2 Wasserversorgung, Nr. 3 Entwässerung)
- § 556a BGB (Abrechnungsmaßstab)
- § 556 BGB (Fristen, Einwendungen)
- §§ 8, 9 HeizkostenV (Warmwasser, Wärmezähler)
- MessEV Anlage 7 (Eichfristen)
- BGH, 17.11.2010, VIII ZR 112/10 (ungeeichte Zähler)
- BGH, 12.01.2022, VIII ZR 151/20 (fehlender Wärmezähler, Kürzung)
- BGH, 14.11.2007, VIII ZR 19/07 (Nutzerwechselgebühr)
- Statistisches Bundesamt: Trinkwasserentgelte 2023 bis 2025
- Statistisches Bundesamt: Abwasserentgelte nach Tariftypen
- Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel (Abrechnungsjahr 2024)
- BDEW: Trinkwassergebrauch in Haushalten
- BGH, Urteil vom 12.01.2011, VIII ZR 296/09 (vorbehaltlose Zahlung für sich genommen kein Anerkenntnis)
- BGH, Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 340/08 (Frisch- und Schmutzwasser in einer Position)
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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