Rechtsprechung
Gesamtheit der Gerichtsentscheidungen, die das geschriebene Recht konkretisieren und fortbilden.
Die Rechtsprechung umfasst die Gesamtheit aller Gerichtsentscheidungen und ist neben Gesetzen die wichtigste Rechtsquelle im deutschen Rechtssystem. Besonders die Urteile der obersten Bundesgerichte, allen voran des BGH, haben große praktische Bedeutung, da sie einheitliche Maßstäbe für die Auslegung von Gesetzen setzen.
Im Miet- und Nebenkostenrecht hat die Rechtsprechung zahlreiche Detailfragen geklärt, die im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sind: etwa zur Umlagefähigkeit einzelner Kostenarten, zur Berechnung der Abrechnungsfrist oder zur Wirksamkeit von Schönheitsreparatursklauseln. Die Senate VIII und XII des BGH entwickeln die mietrechtliche Rechtsprechung kontinuierlich fort.
Unterinstanzliche Gerichte orientieren sich an BGH-Urteilen, sind aber nicht formal daran gebunden. Die Kenntnis aktueller Rechtsprechung ist für Vermieter bei der Gestaltung von Betriebskostenabrechnungen und Mietverträgen unverzichtbar. Wichtige Urteile sind über bundesgerichtshof.de zugänglich.
Verwandte Begriffe
Leitsatz
Zusammenfassung der tragenden Rechtsgrundsätze eines Urteils für die juristische Praxis.
Revision
Rechtsmittel zum BGH zur Überprüfung der rechtlichen Richtigkeit eines Berufungsurteils.
Aktenzeichen
Eindeutige Kennzeichnung von Gerichtsverfahren zur systematischen Zuordnung von Verfahrensakten.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.