Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.
Der Mietvertrag ist die vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Für die Nebenkostenabrechnung ist entscheidend, welche Betriebskosten-Vereinbarungen getroffen wurden.
Relevante Klauseln
- Umlagevereinbarung — welche Betriebskosten umgelegt werden
- Vorauszahlung vs. Pauschale — Art der Kostenübernahme
- Verteilerschlüssel — nach Fläche, Personen, Einheiten
Wichtig
- Ohne Umlagevereinbarung: Betriebskosten sind mit der Miete abgegolten
- Verweis auf BetrKV genügt für alle 17 Kostenarten
- Sonstige Betriebskosten (Nr. 17) müssen konkret benannt werden
Der Mietvertrag bestimmt den Rahmen für die gesamte Nebenkostenabrechnung.
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Verwandte Begriffe
§ 556 BGB
Zentrale gesetzliche Grundlage für die Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Vorauszahlung
Monatliche Abschlagszahlung des Mieters auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.