Aktenzeichen
Eindeutige Kennzeichnung von Gerichtsverfahren zur systematischen Zuordnung von Verfahrensakten.
Das Aktenzeichen ist die eindeutige Kennzeichnung eines Gerichtsverfahrens und besteht aus mehreren Komponenten: Registerzeichen, laufende Nummer, Jahreszahl und ggf. Kammerzusatz. Beim BGH lautet ein typisches Aktenzeichen z.B. VIII ZR 285/20, wobei "VIII" die Zivilsenatsziffer, "ZR" das Registerzeichen (Zivilrechtsache, Revision) und "285/20" die laufende Nummer und das Eingangsjahr bezeichnet.
Für Betriebskosten- und Mietstreitigkeiten sind insbesondere die Senate VIII und XII des BGH zuständig. Das Aktenzeichen ermöglicht die präzise Zitierung von Urteilen und ist für Recherchen in juristischen Datenbanken unverzichtbar. Bei Amtsgerichten beginnt das Aktenzeichen meist mit einer Kammernummer, gefolgt von "C" (Zivilsache).
Die Kenntnis der Aktenzeichen-Systematik hilft Vermietern und Mietern, relevante Rechtsprechung zu Nebenkostenabrechnungen oder Mietminderungen gezielt zu finden und in eigenen Verfahren zu zitieren.
Verwandte Begriffe
Tenor
Urteilsformel mit der verbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Klageanträge.
Leitsatz
Zusammenfassung der tragenden Rechtsgrundsätze eines Urteils für die juristische Praxis.
Revision
Rechtsmittel zum BGH zur Überprüfung der rechtlichen Richtigkeit eines Berufungsurteils.
Mietminderung
Recht des Mieters, die Miete bei Mängeln der Wohnung anteilig zu kürzen (§ 536 BGB).
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.