Kaltmiete
Die Miete ohne Heizkosten, aber inklusive kalter Betriebskosten (Bruttokaltmiete).
Die Kaltmiete bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Miete ohne Heizkosten. Je nach Kontext kann damit die Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Betriebskosten) oder die Nettokaltmiete (reine Grundmiete) gemeint sein.
Abgrenzung
- Nettokaltmiete — reine Grundmiete ohne jegliche Betriebskosten
- Bruttokaltmiete — Grundmiete + kalte Betriebskosten (ohne Heizung)
- Warmmiete — Grundmiete + alle Betriebskosten inkl. Heizung
Bei Mietspiegeln und Mietpreisbremse wird in der Regel die Nettokaltmiete als Vergleichsmaßstab herangezogen.
Verwandte Begriffe
Warmmiete
Die Gesamtmiete inklusive aller Betriebskosten-Vorauszahlungen und Heizkosten.
Nettokaltmiete
Die reine Grundmiete ohne jegliche Betriebskosten — Basis für Mietspiegel und Mietpreisbremse.
Bruttomiete
Miete, die bereits alle oder einen Teil der Betriebskosten enthält (Inklusivmiete).
Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete — Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.