Nettokaltmiete
Die reine Grundmiete ohne jegliche Betriebskosten — Basis für Mietspiegel und Mietpreisbremse.
Die Nettokaltmiete (auch Grundmiete) ist die reine Miete für die Überlassung des Wohnraums ohne jegliche Betriebskosten. Sie ist die Basis für die Berechnung von Mieterhöhungen und den Vergleich mit dem Mietspiegel.
Bedeutung
- Referenzgröße für Mietspiegel
- Grundlage für die Mietpreisbremse
- Basis für Mieterhöhungen nach § 558 BGB
Zusammenhang
- Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten = Bruttokaltmiete
- Bruttokaltmiete + warme Betriebskosten = Bruttowarmmiete (Warmmiete)
Im Mietvertrag sollte die Nettokaltmiete klar von den Vorauszahlungen für Betriebskosten getrennt ausgewiesen sein.
Verwandte Begriffe
Warmmiete
Die Gesamtmiete inklusive aller Betriebskosten-Vorauszahlungen und Heizkosten.
Kaltmiete
Die Miete ohne Heizkosten, aber inklusive kalter Betriebskosten (Bruttokaltmiete).
Bruttomiete
Miete, die bereits alle oder einen Teil der Betriebskosten enthält (Inklusivmiete).
Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete — Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.