Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete — Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) in einer Gemeinde. Er differenziert nach Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung und Lage.
Arten
- Qualifizierter Mietspiegel — nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, gesetzliche Vermutung der Richtigkeit
- Einfacher Mietspiegel — von Interessenvertretern aufgestellt, geringere Beweiskraft
Relevanz für Nebenkosten
- Bezieht sich auf die Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten)
- Indirekt relevant: Gesamtbelastung = Nettokaltmiete + Betriebskosten
Seit der Mietspiegelreform 2022 sind Gemeinden ab 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet.
Verwandte Begriffe
Nettokaltmiete
Die reine Grundmiete ohne jegliche Betriebskosten — Basis für Mietspiegel und Mietpreisbremse.
Wohnflächenberechnung
Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) — entscheidend für den Verteilerschlüssel.
Kaltmiete
Die Miete ohne Heizkosten, aber inklusive kalter Betriebskosten (Bruttokaltmiete).
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.