Indexmiete
Mietvereinbarung, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.
Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) wird die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Steigt oder sinkt der Index, kann die Miete entsprechend angepasst werden.
Merkmale
- Anpassung frühestens nach 12 Monaten
- Änderung muss schriftlich mitgeteilt werden und den Index nennen
- Wirksamkeit ab dem übernächsten Monat nach Zugang
Betriebskosten
- Vorauszahlungen werden separat abgerechnet
- Indexmiete betrifft nur die Nettokaltmiete
- Anpassung der Vorauszahlungen bleibt möglich
Die Indexmiete kann in Zeiten hoher Inflation zu deutlichen Mieterhöhungen führen, bietet aber auch Schutz bei sinkenden Preisen.
Verwandte Begriffe
Staffelmiete
Mietvereinbarung mit festgelegten Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten — Betriebskosten separat.
Nettokaltmiete
Die reine Grundmiete ohne jegliche Betriebskosten — Basis für Mietspiegel und Mietpreisbremse.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.
Vorauszahlung
Monatliche Abschlagszahlung des Mieters auf die zu erwartenden Betriebskosten.