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Durchschnittliche Betriebskosten, Vergleich mit Nordrhein-Westfalen und dem Bundesdurchschnitt. 170.000 Einwohner.
Mülheim an der Ruhr liegt mit durchschnittlichen Nebenkosten von 2,52 Euro pro Quadratmeter monatlich minimal über dem bundesweiten Durchschnitt. Die Stadt im mittleren Ruhrgebiet profitiert von der günstigen Fernwärmeversorgung durch die medl (Mülheimer Energiedienstleistungen). Bei einer typischen 70-Quadratmeter-Wohnung kannst du mit monatlichen Nebenkosten von etwa 176 Euro rechnen.
Heizung + Warmwasser
1,32 €
pro m²/Monat
Bund: 1,32 €
Wasser/Abwasser
0,29 €
pro m²/Monat
Bund: 0,29 €
Müllbeseitigung
0,16 €
pro m²/Monat
Bund: 0,16 €
Datenquelle
Die hier ausgewiesenen Durchschnittswerte beziehen sich auf DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (2024) für Nordrhein-Westfalen (Bundesdurchschnitt — kein landesspezifischer Spiegel verfügbar). Lokale Abweichungen für Mülheim an der Ruhr möglich. Quelle ansehen →
Die Nebenkosten Mülheim an der Ruhr bewegen sich mit 2,52 Euro pro Quadratmeter knapp über dem Bundesdurchschnitt, was mehrere Gründe hat. Die moderate Position im Ruhrgebiet zwischen günstigeren nördlichen und teureren südlichen Nachbarstädten erklärt das mittlere Preisniveau. Die Wasserkosten von 0,23 Euro und Müllgebühren von ebenfalls 0,23 Euro pro Quadratmeter liegen im normalen Bereich. Die günstige Fernwärmeversorgung durch medl wirkt kostendämpfend, während städtische Infrastrukturkosten das Niveau leicht anheben.
Mülheim an der Ruhr hat moderate Nebenkosten im mittleren Ruhrgebiet. Die medl (Mülheimer Energiedienstleistungen) bietet günstige Fernwärme. Die Stadt liegt kostenmäßig zwischen dem günstigen nördlichen und teureren südlichen Ruhrgebiet.
Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit den aktuellen Durchschnittswerten für Mülheim an der Ruhr.
Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) listet 17 umlagefähige Kostenarten auf. Nachfolgend die typischen Werte — für Mülheim an der Ruhr konkret, wo Daten vorliegen, sonst der deutsche Durchschnittsbereich laut Betriebskostenspiegel.
Die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde.
Typische Spanne: 0,01–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wassergeld, Grundgebühren, Kosten der Wasserzähler, Kosten der Berechnung und Aufteilung sowie Kosten der Wartung.
Typische Spanne: 0,02–0,05 €/m² Monat
Die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Gebühren für die Benutzung öffentlicher Entwässerungsanlagen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Reinigung und Wartung, Messungen, Eichung und Berechnung.
Typische Spanne: 0,08–0,15 €/m² Monat
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoffe, Betriebsstrom, Reinigung und Wartung, Wasserverbrauch und Wassererwärmung.
Typische Spanne: 0,02–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der verbundenen Versorgung mit Heizung und Warmwasser, wenn die Kosten nicht getrennt erfasst werden können.
Typische Spanne: 0,08–0,18 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs einschließlich Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung und Notruf.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes, die von der Gemeinde erhoben werden oder durch Dritte entstehen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Müllabfuhr, der Bereitstellung und Unterhaltung von Müllbehältern sowie ggf. des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche etc.) sowie die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen und der Zugänge zum Haus.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der Stromversorgung für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Reinigung der Schornsteine durch den Bezirksschornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsgebühren).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden sowie der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Vergütung für den Hauswart, soweit sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Breitbandkabelanschlusses einschließlich Grundgebühren und Betriebsstrom. Seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (TKG-Novelle § 72 Abs. 1). Nur Altverträge mit Abrechnung bis 30.06.2024 dürfen noch umgelegt werden.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zur Wäschepflege eingerichteten Maschinen und Räume einschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Instandhaltung der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die laufenden Kosten für die jährliche Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. BGH VIII ZR 207/20: umlagefähig, sofern im Mietvertrag konkret als sonstige Betriebskosten benannt. Nicht umlagefähig: Anschaffungs- und Mietkosten der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Wartung, Filterwechsel und Hygieneinspektion zentraler Lüftungs- oder Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag konkret benannt. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatzteile.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Separate Wartungsverträge für die Aufzugsanlage (Wartungspauschale Aufzugsfirma, TÜV-Prüfung alle 2 Jahre). Ergänzt die Betriebskosten Aufzug (Nr. 7). Pflicht: Konkrete Benennung im Mietvertrag, sonst nicht umlagefähig.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Wartungspauschalen, die nicht in den Heizkosten nach Nr. 4 enthalten sind: z.B. Schornsteinmessungen außerhalb des Pflichtbereichs, Wartung von Solarthermie-Anlagen, BHKW-Wartungsverträge.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Wartung von Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern (DIN 14406-4: alle 2 Jahre Sichtprüfung). Inklusive Hydrantenprüfung. Umlagefähig nur bei konkreter Benennung im Mietvertrag.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre. BGH VIII ZR 167/03: bei regelmäßigem Anfall umlagefähig. Nicht umlagefähig: einmalige Reinigung nach Sturmschäden.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Pflichtprüfung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV §14b) bei Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder 3 Liter Leitungsinhalt. Mindestens alle 3 Jahre. Vollständig umlagefähig (BGH VIII ZR 244/15).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 (Betreiberpflicht). Plus quartalsweise Sichtprüfung. Umlagefähig nur, wenn der Spielplatz gemeinschaftlich genutzt wird und im Mietvertrag benannt.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst, Concierge-Service oder Pförtner. Umlagefähig bei laufenden Verträgen mit Bewachungsunternehmen. Nicht umlagefähig: Einsätze nach konkreten Schadensereignissen.
Typische Spanne: 0,02–0,07 €/m² Monat
Wartung von elektrischen Garagentoren, Tiefgaragen-Schrankenanlagen und automatischen Einfahrtstoren (DGUV Vorschrift 17). Umlagefähig bei Gemeinschafts-Garagen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Klingel-, Sprech-, Codeschloss- und elektronischen Schließanlagen. Inklusive Schlüsselverwaltung bei Generalschließsystemen. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wiederkehrende Prüfung der äußeren und inneren Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsklasse). Pflicht bei vielen Gebäuden mit erhöhtem Risiko.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Kohlenmonoxid-Warnmeldern in Bereichen mit gasbetriebenen Heizungen oder Garagen. Sicherheitsanforderung in einigen Bundesländern. Umlagefähig bei konkreter Benennung.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Laufende Betriebs- und Wartungskosten von Gemeinschafts-Schwimmbad, Sauna oder Wellnessbereichen: Wasseraufbereitung, Reinigung, Heizung des Beckens, Hygieneprüfungen.
Typische Spanne: 0,01–0,05 €/m² Monat
Weitere im Mietvertrag konkret benannte Kostenarten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, die nicht in den vorgenannten Kategorien erfasst sind. Pauschale "sonstige Kosten"-Klauseln im Mietvertrag sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Konkrete Werte für Mülheim an der Ruhr, wo Daten vorliegen — ansonsten Mittelwert aus der bundesweiten Spanne (Deutscher Mieterbund Betriebskostenspiegel). „k.A." bedeutet keine publizierten Vergleichswerte.
Kaltmiete
8,91 €
€/m² Monat
Warmmiete
11,54 €
€/m² Monat
Preis-Spanne
5,61–13,63 €
Kaltmiete €/m²
Mülheim an der Ruhr gilt nicht als angespannter Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse. Der Wohnungsmarkt zeigt sich vergleichsweise entspannt, sodass keine besonderen mietrechtlichen Beschränkungen nach § 556d BGB greifen. Dennoch solltest du bei Neuvermietungen die Nebenkostenabrechnung genau prüfen.
Rechtsgrundlage: § 556d BGB (Mietpreisbremse), § 558 BGB (Kappungsgrenze). Gültig bis 31.12.2029.
Mülheim liegt kostenmäßig zwischen Essen und Oberhausen — vergleichen Sie regional.
medl: Günstige Fernwärme im Stadtgebiet verfügbar.
Die MEG berechnet moderate Müllgebühren.
In Saarn und Selbeck sind Nebenkosten etwas höher als in Styrum.
Weitere Stadt-Inhalte rund um Miete, Nebenkosten und Vermietung in Mülheim an der Ruhr.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Mülheim an der Ruhr — Kaltmiete, Warmmiete und Preisspanne mit Vergleich zum Landesschnitt.
Für Vermieter in Mülheim an der Ruhr: BetrKV-konforme Abrechnung in 15 Minuten, mit PDF-Export pro Mieter — ohne Excel.
Die durchschnittlichen Nebenkosten in Mülheim an der Ruhr betragen 2,52 €/m² pro Monat. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das etwa 176 € monatlich bzw. 2117 € pro Jahr. Laut DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 liegen die Heizkosten in Nordrhein-Westfalen bei 1,32 €/m², Wasserkosten bei 0,29 €/m² und Müllbeseitigung bei 0,16 €/m².
Die Nebenkosten in Mülheim an der Ruhr liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 2,67 €/m² (-5.6 %). Mieter profitieren hier von niedrigeren Kosten als im bundesweiten Mittel. Bei einer 70-m²-Wohnung spart man rund 126 € pro Jahr. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (2,72 €/m²) liegen die Kosten 7.4 % darunter.
In Nordrhein-Westfalen fallen besonders die Heizkosten ins Gewicht: 1,32 €/m² in Mülheim an der Ruhr gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,32 €/m². Mülheim an der Ruhr hat moderate Nebenkosten im mittleren Ruhrgebiet. Die medl (Mülheimer Energiedienstleistungen) bietet günstige Fernwärme. Die Stadt liegt kostenmäßig zwischen dem günstigen nördlichen und teureren südlichen Ruhrgebiet.
In Mülheim an der Ruhr ist Fernwärme der medl (Mülheimer Energiedienstleistungen) oft die günstigere Wahl. Die zentrale Wärmeerzeugung ermöglicht effiziente Versorgung mit stabilen Preisen. Im Vergleich zu dezentralen Gasheizungen entfallen Wartungskosten für eigene Heizungsanlagen, und die Versorgungssicherheit ist hoch. Besonders in Mehrfamilienhäusern und Neubauten ist Fernwärme weit verbreitet. Die durchschnittlichen Heizkosten von 1,06 Euro pro Quadratmeter zeigen, dass das System kostenmäßig gut aufgestellt ist. Allerdings bist du bei Fernwärme an den lokalen Versorger gebunden und kannst nicht wie bei Gas den Anbieter wechseln. Langfristig investiert medl in nachhaltige Wärmequellen, was zukünftige Preisstabilität verspricht. Bei der Wohnungssuche solltest du die Heizungsart erfragen und in deine Kostenplanung einbeziehen.
Für eine durchschnittliche 70-Quadratmeter-Wohnung in Mülheim an der Ruhr kannst du mit monatlichen Nebenkosten von etwa 176 Euro rechnen, basierend auf dem Durchschnitt von 2,52 Euro pro Quadratmeter. Davon entfallen circa 74 Euro auf Heizkosten, 16 Euro auf Wasser und 16 Euro auf Müllgebühren. Die restlichen Kosten verteilen sich auf Hausmeister, Versicherungen, Grundsteuer und weitere Betriebskosten. Bei einer kleineren 50-Quadratmeter-Wohnung liegen die Nebenkosten bei etwa 126 Euro monatlich, während eine größere 90-Quadratmeter-Wohnung rund 227 Euro kostet. Diese Werte sind Durchschnittswerte – tatsächliche Kosten variieren je nach Gebäudezustand, Heizungsart und individuellem Verbrauch. Neubauten mit guter Dämmung und Fernwärmeanschluss liegen oft darunter, unsanierte Altbauten mit Gasheizung können deutlich darüber liegen. Prüfe immer die letzten drei Nebenkostenabrechnungen vor Vertragsabschluss.
Vergleichen Sie Ihre Betriebskosten mit dem Durchschnitt — kostenlos und ohne Registrierung.
Zum Nebenkostenrechner →Köln
2,82 €
pro m²
Düsseldorf
2,88 €
pro m²
Dortmund
2,58 €
pro m²
Essen
2,55 €
pro m²
Duisburg
2,52 €
pro m²
Bochum
2,51 €
pro m²
Wuppertal
2,48 €
pro m²
Bielefeld
2,50 €
pro m²
Bonn
2,72 €
pro m²
Münster
2,58 €
pro m²
Gelsenkirchen
2,42 €
pro m²
Mönchengladbach
2,48 €
pro m²
Aachen
2,55 €
pro m²
Krefeld
2,50 €
pro m²
Oberhausen
2,45 €
pro m²
Hagen
2,44 €
pro m²
Hamm
2,45 €
pro m²
Leverkusen
2,58 €
pro m²
Solingen
2,46 €
pro m²
Herne
2,42 €
pro m²
Paderborn
2,48 €
pro m²
Neuss
2,58 €
pro m²
Bottrop
2,44 €
pro m²
Remscheid
2,45 €
pro m²
Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl — Nebenkosten im Vergleich.
Die für Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Durchschnittswerte (Heizung, Wasser, Müll u.a.) stammen aus dem DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (Stand 2024). Da für Nordrhein-Westfalen kein landesspezifischer Betriebskostenspiegel veröffentlicht ist, werden die bundesweiten DMB-Werte als Orientierung verwendet.
Die hier gezeigten Stadt-Werte für Mülheim an der Ruhr basieren auf eigenen Auswertungen lokaler kommunaler Gebühren (Müll, Abwasser, Grundsteuer-Hebesatz) und können vom Landesschnitt abweichen. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung Ihrer Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Heizkosten je Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets): siehe co2online Heizspiegel. Bundesweite Übersicht aller Kostenarten: Betriebskostenspiegel.
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Städte & Bundesländer im Vergleich
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Kosten beim Immobilienverkauf
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