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Durchschnittliche Betriebskosten, Vergleich mit Rheinland-Pfalz und dem Bundesdurchschnitt. 175.000 Einwohner.
Ludwigshafen am Rhein bietet mit durchschnittlich 2,5 Euro pro Quadratmeter monatlich Nebenkosten, die leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Die Stadt profitiert von ihrer Lage in der milden Rheinebene und der Nähe zum BASF-Werk, das günstige Fernwärme bereitstellt. Mit Heizkosten von 1,04 Euro, Wasser von 0,23 Euro und Müll von 0,21 Euro pro Quadratmeter bleiben die Nebenkosten Ludwigshafen moderat.
Heizung + Warmwasser
1,32 €
pro m²/Monat
Bund: 1,32 €
Wasser/Abwasser
0,29 €
pro m²/Monat
Bund: 0,29 €
Müllbeseitigung
0,16 €
pro m²/Monat
Bund: 0,16 €
Datenquelle
Die hier ausgewiesenen Durchschnittswerte beziehen sich auf DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (2024) für Rheinland-Pfalz (Bundesdurchschnitt — kein landesspezifischer Spiegel verfügbar). Lokale Abweichungen für Ludwigshafen am Rhein möglich. Quelle ansehen →
Die Nebenkosten in Ludwigshafen liegen leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt, was mehrere Gründe hat. Die günstige Fernwärmeversorgung durch BASF-Abwärme senkt die Heizkosten erheblich. Das milde Klima der Rheinebene reduziert den Heizbedarf im Vergleich zu höher gelegenen oder nördlicheren Regionen. Zudem sorgen die kommunalen Versorgungsunternehmen TWL für stabile und faire Preise bei Wasser und Abwasser. Die moderate Kostenstruktur macht Ludwigshafen zu einem attraktiven Wohnstandort mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ludwigshafen hat moderate Nebenkosten, profitiert vom milden Klima in der Rheinebene und günstigen Energiepreisen durch die BASF-Nähe. Die TWL (Technische Werke Ludwigshafen) bieten Fernwärme aus BASF-Abwärme an.
Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit den aktuellen Durchschnittswerten für Ludwigshafen am Rhein.
Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) listet 17 umlagefähige Kostenarten auf. Nachfolgend die typischen Werte — für Ludwigshafen am Rhein konkret, wo Daten vorliegen, sonst der deutsche Durchschnittsbereich laut Betriebskostenspiegel.
Die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde.
Typische Spanne: 0,01–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wassergeld, Grundgebühren, Kosten der Wasserzähler, Kosten der Berechnung und Aufteilung sowie Kosten der Wartung.
Typische Spanne: 0,02–0,05 €/m² Monat
Die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Gebühren für die Benutzung öffentlicher Entwässerungsanlagen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Reinigung und Wartung, Messungen, Eichung und Berechnung.
Typische Spanne: 0,08–0,15 €/m² Monat
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoffe, Betriebsstrom, Reinigung und Wartung, Wasserverbrauch und Wassererwärmung.
Typische Spanne: 0,02–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der verbundenen Versorgung mit Heizung und Warmwasser, wenn die Kosten nicht getrennt erfasst werden können.
Typische Spanne: 0,08–0,18 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs einschließlich Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung und Notruf.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes, die von der Gemeinde erhoben werden oder durch Dritte entstehen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Müllabfuhr, der Bereitstellung und Unterhaltung von Müllbehältern sowie ggf. des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche etc.) sowie die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen und der Zugänge zum Haus.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der Stromversorgung für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Reinigung der Schornsteine durch den Bezirksschornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsgebühren).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden sowie der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Vergütung für den Hauswart, soweit sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Breitbandkabelanschlusses einschließlich Grundgebühren und Betriebsstrom. Seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (TKG-Novelle § 72 Abs. 1). Nur Altverträge mit Abrechnung bis 30.06.2024 dürfen noch umgelegt werden.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zur Wäschepflege eingerichteten Maschinen und Räume einschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Instandhaltung der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die laufenden Kosten für die jährliche Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. BGH VIII ZR 207/20: umlagefähig, sofern im Mietvertrag konkret als sonstige Betriebskosten benannt. Nicht umlagefähig: Anschaffungs- und Mietkosten der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Wartung, Filterwechsel und Hygieneinspektion zentraler Lüftungs- oder Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag konkret benannt. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatzteile.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Separate Wartungsverträge für die Aufzugsanlage (Wartungspauschale Aufzugsfirma, TÜV-Prüfung alle 2 Jahre). Ergänzt die Betriebskosten Aufzug (Nr. 7). Pflicht: Konkrete Benennung im Mietvertrag, sonst nicht umlagefähig.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Wartungspauschalen, die nicht in den Heizkosten nach Nr. 4 enthalten sind: z.B. Schornsteinmessungen außerhalb des Pflichtbereichs, Wartung von Solarthermie-Anlagen, BHKW-Wartungsverträge.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Wartung von Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern (DIN 14406-4: alle 2 Jahre Sichtprüfung). Inklusive Hydrantenprüfung. Umlagefähig nur bei konkreter Benennung im Mietvertrag.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre. BGH VIII ZR 167/03: bei regelmäßigem Anfall umlagefähig. Nicht umlagefähig: einmalige Reinigung nach Sturmschäden.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Pflichtprüfung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV §14b) bei Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder 3 Liter Leitungsinhalt. Mindestens alle 3 Jahre. Vollständig umlagefähig (BGH VIII ZR 244/15).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 (Betreiberpflicht). Plus quartalsweise Sichtprüfung. Umlagefähig nur, wenn der Spielplatz gemeinschaftlich genutzt wird und im Mietvertrag benannt.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst, Concierge-Service oder Pförtner. Umlagefähig bei laufenden Verträgen mit Bewachungsunternehmen. Nicht umlagefähig: Einsätze nach konkreten Schadensereignissen.
Typische Spanne: 0,02–0,07 €/m² Monat
Wartung von elektrischen Garagentoren, Tiefgaragen-Schrankenanlagen und automatischen Einfahrtstoren (DGUV Vorschrift 17). Umlagefähig bei Gemeinschafts-Garagen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Klingel-, Sprech-, Codeschloss- und elektronischen Schließanlagen. Inklusive Schlüsselverwaltung bei Generalschließsystemen. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wiederkehrende Prüfung der äußeren und inneren Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsklasse). Pflicht bei vielen Gebäuden mit erhöhtem Risiko.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Kohlenmonoxid-Warnmeldern in Bereichen mit gasbetriebenen Heizungen oder Garagen. Sicherheitsanforderung in einigen Bundesländern. Umlagefähig bei konkreter Benennung.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Laufende Betriebs- und Wartungskosten von Gemeinschafts-Schwimmbad, Sauna oder Wellnessbereichen: Wasseraufbereitung, Reinigung, Heizung des Beckens, Hygieneprüfungen.
Typische Spanne: 0,01–0,05 €/m² Monat
Weitere im Mietvertrag konkret benannte Kostenarten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, die nicht in den vorgenannten Kategorien erfasst sind. Pauschale "sonstige Kosten"-Klauseln im Mietvertrag sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Konkrete Werte für Ludwigshafen am Rhein, wo Daten vorliegen — ansonsten Mittelwert aus der bundesweiten Spanne (Deutscher Mieterbund Betriebskostenspiegel). „k.A." bedeutet keine publizierten Vergleichswerte.
Kaltmiete
10,02 €
€/m² Monat
Warmmiete
12,66 €
€/m² Monat
Preis-Spanne
6,91–15,43 €
Kaltmiete €/m²
Ludwigshafen gilt nicht als angespannter Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse. Die Mietpreisentwicklung verläuft moderat, und das Angebot an Wohnraum ist im Vergleich zu Ballungszentren ausreichend. Dennoch solltest du bei Neuvermietungen auf die Transparenz der Nebenkostenabrechnung achten und dich über ortsübliche Vergleichsmieten informieren.
Rechtsgrundlage: § 556d BGB (Mietpreisbremse), § 558 BGB (Kappungsgrenze). Gültig bis 31.12.2029.
Das milde Rheinebenen-Klima spart Heizkosten — prüfen Sie, ob Ihre Werte das widerspiegeln.
TWL: Fernwärme aus BASF-Abwärme ist oft günstiger als konventionelle Heizung.
Der WBL Ludwigshafen hat moderate Müllgebühren.
In Oggersheim und Gartenstadt sind Nebenkosten etwas niedriger als in der Innenstadt.
Weitere Stadt-Inhalte rund um Miete, Nebenkosten und Vermietung in Ludwigshafen am Rhein.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Ludwigshafen am Rhein — Kaltmiete, Warmmiete und Preisspanne mit Vergleich zum Landesschnitt.
Für Vermieter in Ludwigshafen am Rhein: BetrKV-konforme Abrechnung in 15 Minuten, mit PDF-Export pro Mieter — ohne Excel.
Die durchschnittlichen Nebenkosten in Ludwigshafen am Rhein betragen 2,50 €/m² pro Monat. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das etwa 175 € monatlich bzw. 2100 € pro Jahr. Laut DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 liegen die Heizkosten in Rheinland-Pfalz bei 1,32 €/m², Wasserkosten bei 0,29 €/m² und Müllbeseitigung bei 0,16 €/m².
Die Nebenkosten in Ludwigshafen am Rhein liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 2,67 €/m² (-6.4 %). Mieter profitieren hier von niedrigeren Kosten als im bundesweiten Mittel. Bei einer 70-m²-Wohnung spart man rund 143 € pro Jahr. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Rheinland-Pfalz (2,52 €/m²) liegen die Kosten 0.8 % darunter.
In Rheinland-Pfalz fallen besonders die Heizkosten ins Gewicht: 1,32 €/m² in Ludwigshafen am Rhein gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,32 €/m². Ludwigshafen hat moderate Nebenkosten, profitiert vom milden Klima in der Rheinebene und günstigen Energiepreisen durch die BASF-Nähe. Die TWL (Technische Werke Ludwigshafen) bieten Fernwärme aus BASF-Abwärme an.
Die Fernwärme der TWL nutzt Abwärme aus dem BASF-Werk, was sie besonders günstig und umweltfreundlich macht. Wenn deine Wohnung an dieses Netz angeschlossen ist, zahlst du in der Regel niedrigere Heizkosten als bei Gas- oder Ölheizungen. Die Fernwärme wird direkt ins Haus geliefert, du benötigst keine eigene Heizungsanlage und sparst Wartungskosten. Besonders in den Stadtteilen Mitte, Nord und Süd ist die Fernwärmeversorgung gut ausgebaut. Frage deinen Vermieter vor Vertragsabschluss gezielt nach der Heizungsart. Die Abrechnung erfolgt meist über Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Durch die stabile Preisgestaltung der TWL kannst du deine Heizkosten gut kalkulieren und profitierst von einer CO2-armen Wärmeversorgung.
Mehrere Faktoren tragen zu den moderaten Nebenkosten in Ludwigshafen bei. Erstens senkt die günstige Fernwärme aus BASF-Abwärme die Heizkosten erheblich. Zweitens liegt die Stadt in der klimatisch milden Rheinebene, wo die Winter wärmer sind als in vielen anderen deutschen Regionen – das reduziert den Heizbedarf. Drittens bieten die kommunalen TWL stabile und faire Preise für Wasser, Abwasser und teilweise auch Müllentsorgung. Die industrielle Infrastruktur und kurze Versorgungswege halten die Kosten niedrig. Zudem ist der Wohnungsmarkt nicht überhitzt, was sich auch auf Nebenkosten-Umlagen auswirkt. Mit durchschnittlich 2,5 Euro pro Quadratmeter liegst du knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 2,51 Euro. Besonders bei Fernwärme-Anschluss kannst du mit Heizkosten rechnen, die deutlich unter denen von Öl- oder Gasheizungen liegen.
Vergleichen Sie Ihre Betriebskosten mit dem Durchschnitt — kostenlos und ohne Registrierung.
Zum Nebenkostenrechner →Mainz
2,68 €
pro m²
Koblenz
2,48 €
pro m²
Trier
2,42 €
pro m²
Kaiserslautern
2,42 €
pro m²
Worms
2,52 €
pro m²
Frankenthal
2,50 €
pro m²
Speyer
2,55 €
pro m²
Neustadt an der Weinstraße
2,52 €
pro m²
Bad Kreuznach
2,50 €
pro m²
Idar-Oberstein
2,42 €
pro m²
Roth
2,47 €
pro m²
Hamm
2,42 €
pro m²
Horbach
2,42 €
pro m²
Neuwied
2,42 €
pro m²
Pirmasens
2,42 €
pro m²
Rohrbach
2,42 €
pro m²
Schönborn
2,42 €
pro m²
Seelbach
2,42 €
pro m²
Weiler
2,42 €
pro m²
Alsdorf
2,42 €
pro m²
Altenkirchen
2,42 €
pro m²
Asbach
2,42 €
pro m²
Bauler
2,42 €
pro m²
Bell
2,42 €
pro m²
Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl — Nebenkosten im Vergleich.
Die für Rheinland-Pfalz ausgewiesenen Durchschnittswerte (Heizung, Wasser, Müll u.a.) stammen aus dem DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (Stand 2024). Da für Rheinland-Pfalz kein landesspezifischer Betriebskostenspiegel veröffentlicht ist, werden die bundesweiten DMB-Werte als Orientierung verwendet.
Die hier gezeigten Stadt-Werte für Ludwigshafen am Rhein basieren auf eigenen Auswertungen lokaler kommunaler Gebühren (Müll, Abwasser, Grundsteuer-Hebesatz) und können vom Landesschnitt abweichen. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung Ihrer Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Heizkosten je Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets): siehe co2online Heizspiegel. Bundesweite Übersicht aller Kostenarten: Betriebskostenspiegel.
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