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Durchschnittliche Betriebskosten, Vergleich mit Bayern und dem Bundesdurchschnitt. 10.000+ Einwohner.
In Buxheim liegen die durchschnittlichen Nebenkosten bei 2.67 Euro pro Quadratmeter und Monat – das ist etwas höher als der bundesweite Durchschnitt von 2.51 Euro. Bei einer typischen 70-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das monatliche Nebenkosten von rund 187 Euro. Die Warmmiete beträgt durchschnittlich 12.40 Euro pro Quadratmeter.
Heizung + Warmwasser
1,33 €
pro m²/Monat
Bund: 1,32 €
Wasser/Abwasser
0,27 €
pro m²/Monat
Bund: 0,29 €
Müllbeseitigung
0,16 €
pro m²/Monat
Bund: 0,16 €
Datenquelle
Die hier ausgewiesenen Durchschnittswerte beziehen sich auf DMB Landesverband Bayern, Betriebskostenspiegel Bayern 2024 (2024) für Bayern. Lokale Abweichungen für Buxheim möglich. Quelle ansehen →
Die leicht überdurchschnittlichen Nebenkosten in Buxheim erklären sich durch mehrere Faktoren. Als bayerische Gemeinde liegen die Energie- und Wasserpreise im regionalen Mittelfeld. Die Heizkosten von 1.12 Euro pro Quadratmeter reflektieren die klimatischen Bedingungen mit kühleren Wintern. Wasserkosten von 0.27 Euro und Müllgebühren von 0.21 Euro bewegen sich im normalen Rahmen. Die dezentrale Lage erfordert teilweise höhere Aufwendungen für Infrastruktur und Entsorgung.
Buxheim in Bayern. Durchschnittliche Nebenkosten: 2.67 €/m².
Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit den aktuellen Durchschnittswerten für Buxheim.
Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) listet 17 umlagefähige Kostenarten auf. Nachfolgend die typischen Werte — für Buxheim konkret, wo Daten vorliegen, sonst der deutsche Durchschnittsbereich laut Betriebskostenspiegel.
Die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde.
Typische Spanne: 0,01–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wassergeld, Grundgebühren, Kosten der Wasserzähler, Kosten der Berechnung und Aufteilung sowie Kosten der Wartung.
Typische Spanne: 0,02–0,05 €/m² Monat
Die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Gebühren für die Benutzung öffentlicher Entwässerungsanlagen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Reinigung und Wartung, Messungen, Eichung und Berechnung.
Typische Spanne: 0,08–0,15 €/m² Monat
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoffe, Betriebsstrom, Reinigung und Wartung, Wasserverbrauch und Wassererwärmung.
Typische Spanne: 0,02–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der verbundenen Versorgung mit Heizung und Warmwasser, wenn die Kosten nicht getrennt erfasst werden können.
Typische Spanne: 0,08–0,18 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs einschließlich Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung und Notruf.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes, die von der Gemeinde erhoben werden oder durch Dritte entstehen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Müllabfuhr, der Bereitstellung und Unterhaltung von Müllbehältern sowie ggf. des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche etc.) sowie die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen und der Zugänge zum Haus.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der Stromversorgung für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Reinigung der Schornsteine durch den Bezirksschornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsgebühren).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden sowie der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Vergütung für den Hauswart, soweit sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Breitbandkabelanschlusses einschließlich Grundgebühren und Betriebsstrom. Seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (TKG-Novelle § 72 Abs. 1). Nur Altverträge mit Abrechnung bis 30.06.2024 dürfen noch umgelegt werden.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zur Wäschepflege eingerichteten Maschinen und Räume einschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Instandhaltung der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die laufenden Kosten für die jährliche Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. BGH VIII ZR 207/20: umlagefähig, sofern im Mietvertrag konkret als sonstige Betriebskosten benannt. Nicht umlagefähig: Anschaffungs- und Mietkosten der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Wartung, Filterwechsel und Hygieneinspektion zentraler Lüftungs- oder Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag konkret benannt. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatzteile.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Separate Wartungsverträge für die Aufzugsanlage (Wartungspauschale Aufzugsfirma, TÜV-Prüfung alle 2 Jahre). Ergänzt die Betriebskosten Aufzug (Nr. 7). Pflicht: Konkrete Benennung im Mietvertrag, sonst nicht umlagefähig.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Wartungspauschalen, die nicht in den Heizkosten nach Nr. 4 enthalten sind: z.B. Schornsteinmessungen außerhalb des Pflichtbereichs, Wartung von Solarthermie-Anlagen, BHKW-Wartungsverträge.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Wartung von Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern (DIN 14406-4: alle 2 Jahre Sichtprüfung). Inklusive Hydrantenprüfung. Umlagefähig nur bei konkreter Benennung im Mietvertrag.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre. BGH VIII ZR 167/03: bei regelmäßigem Anfall umlagefähig. Nicht umlagefähig: einmalige Reinigung nach Sturmschäden.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Pflichtprüfung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV §14b) bei Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder 3 Liter Leitungsinhalt. Mindestens alle 3 Jahre. Vollständig umlagefähig (BGH VIII ZR 244/15).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 (Betreiberpflicht). Plus quartalsweise Sichtprüfung. Umlagefähig nur, wenn der Spielplatz gemeinschaftlich genutzt wird und im Mietvertrag benannt.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst, Concierge-Service oder Pförtner. Umlagefähig bei laufenden Verträgen mit Bewachungsunternehmen. Nicht umlagefähig: Einsätze nach konkreten Schadensereignissen.
Typische Spanne: 0,02–0,07 €/m² Monat
Wartung von elektrischen Garagentoren, Tiefgaragen-Schrankenanlagen und automatischen Einfahrtstoren (DGUV Vorschrift 17). Umlagefähig bei Gemeinschafts-Garagen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Klingel-, Sprech-, Codeschloss- und elektronischen Schließanlagen. Inklusive Schlüsselverwaltung bei Generalschließsystemen. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wiederkehrende Prüfung der äußeren und inneren Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsklasse). Pflicht bei vielen Gebäuden mit erhöhtem Risiko.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Kohlenmonoxid-Warnmeldern in Bereichen mit gasbetriebenen Heizungen oder Garagen. Sicherheitsanforderung in einigen Bundesländern. Umlagefähig bei konkreter Benennung.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Laufende Betriebs- und Wartungskosten von Gemeinschafts-Schwimmbad, Sauna oder Wellnessbereichen: Wasseraufbereitung, Reinigung, Heizung des Beckens, Hygieneprüfungen.
Typische Spanne: 0,01–0,05 €/m² Monat
Weitere im Mietvertrag konkret benannte Kostenarten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, die nicht in den vorgenannten Kategorien erfasst sind. Pauschale "sonstige Kosten"-Klauseln im Mietvertrag sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Konkrete Werte für Buxheim, wo Daten vorliegen — ansonsten Mittelwert aus der bundesweiten Spanne (Deutscher Mieterbund Betriebskostenspiegel). „k.A." bedeutet keine publizierten Vergleichswerte.
Kaltmiete
9,69 €
€/m² Monat
Warmmiete
12,40 €
€/m² Monat
Preis-Spanne
7,27–12,60 €
Kaltmiete €/m²
Buxheim gehört nicht zu den angespannten Wohnungsmärkten in Bayern. Eine Mietpreisbremse nach § 556d BGB gilt hier nicht. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich moderat, und Mieter finden in der Regel bezahlbaren Wohnraum ohne die Preisdynamik größerer Städte.
Rechtsgrundlage: § 556d BGB (Mietpreisbremse), § 558 BGB (Kappungsgrenze). Gültig bis 31.12.2030.
Heizkosten durch bewusstes Lüften senken
Wasserverbrauch mit Sparbrause reduzieren
Müllgebühren durch korrekte Trennung optimieren
Weitere Stadt-Inhalte rund um Miete, Nebenkosten und Vermietung in Buxheim.
Die durchschnittlichen Nebenkosten in Buxheim betragen 2,67 €/m² pro Monat. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das etwa 187 € monatlich bzw. 2243 € pro Jahr. Laut DMB Landesverband Bayern, Betriebskostenspiegel Bayern 2024 liegen die Heizkosten in Bayern bei 1,33 €/m², Wasserkosten bei 0,27 €/m² und Müllbeseitigung bei 0,16 €/m².
Die Nebenkosten in Buxheim liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 2,67 €/m² (0.0 %). Mieter profitieren hier von niedrigeren Kosten als im bundesweiten Mittel. Bei einer 70-m²-Wohnung spart man rund 0 € pro Jahr. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Bayern (2,78 €/m²) liegen die Kosten 4.0 % darunter.
In Bayern fallen besonders die Heizkosten ins Gewicht: 1,33 €/m² in Buxheim gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,32 €/m². Buxheim in Bayern. Durchschnittliche Nebenkosten: 2.67 €/m².
Die Nebenkosten Buxheim liegen mit 2.67 Euro pro Quadratmeter etwa 6 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen führen die bayerischen Wintermonate zu höheren Heizkosten, die mit 1.12 Euro pro Quadratmeter einen großen Anteil ausmachen. Zum anderen fallen in kleineren Gemeinden wie Buxheim manchmal höhere Kosten für Infrastruktur und Entsorgung an, da diese nicht über große Einwohnerzahlen verteilt werden können. Die Wasserkosten von 0.27 Euro und Müllgebühren von 0.21 Euro liegen jedoch im normalen Bereich. Insgesamt bewegen sich die Nebenkosten in einem vertretbaren Rahmen für bayerische Verhältnisse.
In Buxheim kannst du mit durchschnittlichen Heizkosten von 1.12 Euro pro Quadratmeter und Monat rechnen. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung entspricht das etwa 78 Euro monatlich oder 940 Euro jährlich. Diese Kosten variieren jedoch stark je nach Gebäudezustand, Heizungsart und deinem persönlichen Heizverhalten. Gut gedämmte Neubauten liegen oft deutlich darunter, während unsanierte Altbauten höhere Werte erreichen können. Gas- und Ölheizungen dominieren in Buxheim, wobei die Preise für fossile Brennstoffe schwanken. Moderne Wärmepumpen in Neubauten können die Heizkosten um 30 bis 50 Prozent senken. Achte bei der Wohnungssuche auf den Energieausweis – dieser gibt dir wichtige Hinweise auf die zu erwartenden Heizkosten.
Vergleichen Sie Ihre Betriebskosten mit dem Durchschnitt — kostenlos und ohne Registrierung.
Zum Nebenkostenrechner →München
2,92 €
pro m²
Nürnberg
2,54 €
pro m²
Augsburg
2,48 €
pro m²
Regensburg
2,55 €
pro m²
Ingolstadt
2,60 €
pro m²
Würzburg
2,52 €
pro m²
Fürth
2,48 €
pro m²
Erlangen
2,58 €
pro m²
Rosenheim
2,55 €
pro m²
Landshut
2,68 €
pro m²
Passau
2,60 €
pro m²
Straubing
2,55 €
pro m²
Bamberg
2,68 €
pro m²
Bayreuth
2,62 €
pro m²
Coburg
2,58 €
pro m²
Aschaffenburg
2,72 €
pro m²
Schweinfurt
2,58 €
pro m²
Kaufbeuren
2,62 €
pro m²
Kempten
2,65 €
pro m²
Memmingen
2,60 €
pro m²
Neu-Ulm
2,62 €
pro m²
Hausen
2,72 €
pro m²
Bergen
2,67 €
pro m²
Hof
2,67 €
pro m²
Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl — Nebenkosten im Vergleich.
Die für Bayern ausgewiesenen Durchschnittswerte (Heizung, Wasser, Müll u.a.) stammen aus dem DMB Landesverband Bayern, Betriebskostenspiegel Bayern 2024 (Stand 2024). Bayern verfügt über eine eigene Auswertung; die Werte gelten als Landesschnitt.
Die hier gezeigten Stadt-Werte für Buxheim basieren auf eigenen Auswertungen lokaler kommunaler Gebühren (Müll, Abwasser, Grundsteuer-Hebesatz) und können vom Landesschnitt abweichen. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung Ihrer Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Heizkosten je Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets): siehe co2online Heizspiegel. Bundesweite Übersicht aller Kostenarten: Betriebskostenspiegel.
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