Wohnflächenberechnung
Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) — entscheidend für den Verteilerschlüssel.
Die Wohnflächenberechnung ermittelt die anrechenbare Fläche einer Wohnung, häufig nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Bei einer Betriebskostenumlage nach Fläche bestimmt das Verhältnis der tatsächlichen Wohnungsfläche zur tatsächlichen Gesamtwohnfläche den Kostenanteil.
Typische Anrechnungsregeln nach WoFlV
- Volle Höhe (über 2 m): 100 %
- 1–2 m Höhe (Dachschrägen): 50 %
- Balkone, Terrassen: regelmäßig 25 %, höchstens 50 %
- Unter 1 m Höhe: 0 %
Auswirkung auf Nebenkosten
- Größere tatsächliche Wohnfläche = höherer Anteil an flächenbezogenen Betriebskosten
- Für die Betriebskostenumlage gilt keine 10-%-Toleranz; auch die tatsächliche Gesamtwohnfläche muss stimmen (BGH VIII ZR 220/17)
Bei Zweifeln kann ein Sachverständiger die tatsächlichen Flächen ermitteln. Andere Folgen einer Flächenabweichung, etwa für die Miethöhe, sind gesondert zu bewerten.
Weiterführende Inhalte zu „Wohnflächenberechnung"
Passende Ratgeber und Rechner, um Wohnflächenberechnung direkt anzuwenden.
Verwandte Begriffe
Wohnfläche
Die nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — wichtigster Verteilerschlüssel.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.
Umlageschlüssel
Synonym für Verteilerschlüssel — der Maßstab zur Aufteilung der Betriebskosten auf die Mieter.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.