Sonderumlage
Einmalige Sonderzahlung der WEG-Eigentümer für unvorhergesehene oder größere Ausgaben.
Eine Sonderumlage ist eine einmalige, über das reguläre Hausgeld hinausgehende Zahlung, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wird, wenn die Instandhaltungsrücklage für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht.
Typische Anlässe
- Dachsanierung oder Fassadenrenovierung
- Aufzugsmodernisierung
- Heizungserneuerung
- Schadensbeseitigung nach Unwetter
Verteilung
- Nach Miteigentumsanteilen (Regelfall)
- Abweichende Regelung in der Gemeinschaftsordnung möglich
Beispiel
Dachsanierung: 120.000 €, Rücklage: 30.000 €, Fehlbetrag: 90.000 €. Bei 10 Einheiten mit gleichen Anteilen: 9.000 € pro Eigentümer. Ratenzahlung kann beschlossen werden.
Sonderumlagen sind nicht auf Mieter umlegbar – sie gelten als Instandhaltungskosten des Eigentümers.
Verwandte Begriffe
Instandhaltungsrücklage (WEG)
Zweckgebundenes Rücklagenkonto der WEG für künftige Reparaturen und Sanierungen.
Eigentümerversammlung
Oberstes Beschlussorgan der WEG – fasst Beschlüsse über Verwaltung und Finanzen.
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Bewirtschaftung und Rücklage.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.