Instandhaltungsrücklage (WEG)
Zweckgebundenes Rücklagenkonto der WEG für künftige Reparaturen und Sanierungen.
Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage) ist ein Pflichtbestandteil der WEG-Verwaltung. Die Eigentümer zahlen monatlich über das Hausgeld in diese Rücklage ein, um für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen vorzusorgen.
Angemessene Höhe
- Peterssche Formel: Herstellungskosten × 1,5 % ÷ 80 Jahre = jährliche Rücklage
- Richtwert: 0,80–1,50 €/m² monatlich
- Bei Aufzug oder älteren Gebäuden: höher
Steuerliche Behandlung
- Zuführung zur Rücklage: keine Werbungskosten des Vermieters
- Erst die tatsächliche Ausgabe aus der Rücklage ist steuerlich relevant
Die Rücklage ist nicht auf Mieter umlegbar. Sie gehört zum Vermögen der WEG und wird bei Verkauf einer Wohnung nicht gesondert erstattet – sie ist im Kaufpreis enthalten.
Verwandte Begriffe
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Bewirtschaftung und Rücklage.
Sonderumlage
Einmalige Sonderzahlung der WEG-Eigentümer für unvorhergesehene oder größere Ausgaben.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
Instandhaltung
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache — Pflicht des Vermieters, keine Betriebskosten.