Schornsteinreinigung
Gesetzlich vorgeschriebene Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Die Kosten der Schornsteinreinigung (§ 2 Nr. 12 BetrKV) umfassen die Kehr- und Überprüfungsgebühren des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sowie Kosten für Emissionsmessungen.
Umfasste Leistungen
- Regelmäßige Kehrarbeiten nach Kehr- und Überprüfungsordnung
- Abgasmessungen nach Bundes-Immissionsschutzverordnung
- Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre)
Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Schornsteinfeger (KÜO) geregelt und daher transparent. Sie werden nach Wohnfläche oder Wohneinheiten umgelegt.
Verwandte Begriffe
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Zentralheizung
Heizungsanlage, die von einem zentralen Wärmeerzeuger aus das gesamte Gebäude mit Wärme versorgt.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.