Nutzerwechselgebühr
Kosten für die Zwischenablesung und Neueinstellung der Verbrauchserfassungsgeräte bei Mieterwechsel.
Die Nutzerwechselgebühr fällt an, wenn bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Verbrauchserfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Wasserzähler) durchgeführt wird.
Umfasste Leistungen
- Zwischenablesung aller Verbrauchsgeräte
- Erstellen einer Zwischenabrechnung
- Neueinstellung/Nullstellung der Geräte
Kostentragung
- Grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig
- Wird oft dem ausziehenden und einziehenden Mieter anteilig berechnet
- Kann auch allein dem Vermieter zugeordnet werden
Die Nutzerwechselgebühr ist in der Praxis umstritten. Manche Gerichte ordnen sie den Verwaltungskosten zu (nicht umlagefähig).
Verwandte Begriffe
Zwischenablesung
Außerplanmäßige Ablesung der Verbrauchszähler bei Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums.
Heizkostenverteiler
Messgerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Abrechnungszeitraum
Der Zeitraum von exakt 12 Monaten, über den die Betriebskosten abgerechnet werden.