Nutzerwechselgebühr
Kosten für die Zwischenablesung und Neueinstellung der Verbrauchserfassungsgeräte bei Mieterwechsel.
Die Nutzerwechselgebühr fällt an, wenn bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Verbrauchserfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Wasserzähler) durchgeführt wird.
Umfasste Leistungen
- Zwischenablesung aller Verbrauchsgeräte
- Erstellen einer Zwischenabrechnung
- Neueinstellung/Nullstellung der Geräte
Kostentragung
- Nicht als Betriebskosten umlagefähig: Die Gebühr fällt nicht laufend an, sondern einmalig beim Auszug. Sie gehört zu den Verwaltungskosten, die der Vermieter trägt (BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07).
- Anders nur, wenn der Mietvertrag ausdrücklich regelt, wer die Kosten des Nutzerwechsels trägt.
- Steht die Gebühr ohne solche Regelung in deiner Abrechnung, kannst du ihr widersprechen.
Die Zwischenablesung selbst ist bei einem Nutzerwechsel Pflicht des Gebäudeeigentümers (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV); wer die Kosten dafür trägt, ist eine davon getrennte Frage.
Weiterführende Inhalte zu „Nutzerwechselgebühr"
Passende Ratgeber und Rechner, um Nutzerwechselgebühr direkt anzuwenden.
Verwandte Begriffe
Zwischenablesung
Außerplanmäßige Ablesung der Verbrauchszähler bei Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums.
Heizkostenverteiler
Messgerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Abrechnungszeitraum
Der regelmäßig jährliche Zeitraum, über den Betriebskosten abgerechnet werden; grundsätzlich höchstens 12 Monate.