Heizkostenabrechnung Mieterwechsel: Zeitanteil
Zieht ein Mieter während des Abrechnungszeitraums ein oder aus, wird die Heizkostenabrechnung komplizierter. Die Heizkostenverordnung sieht für diesen Fall besondere Regeln vor — und genau hier passieren häufig Fehler. Dieser Artikel erklärt, wie die Aufteilung korrekt funktioniert.
Grundprinzip: Zeitanteilige Abrechnung
Bei einem Mieterwechsel müssen die Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter zeitanteilig aufgeteilt werden. Dabei gelten unterschiedliche Regeln für die beiden Kostenbestandteile:
- Grundkosten: Werden immer zeitanteilig nach Kalendertagen berechnet.
- Verbrauchskosten: Werden nach dem tatsächlichen Verbrauch aufgeteilt — idealerweise durch eine Zwischenablesung.
Die Zwischenablesung
Die genaueste Methode ist eine Zwischenablesung zum Zeitpunkt des Mieterwechsels. Dabei werden die Heizkostenverteiler oder Wärmezähler zum Auszugsdatum abgelesen. So lässt sich der Verbrauch exakt dem alten und dem neuen Mieter zuordnen.
Wer trägt die Kosten der Zwischenablesung? Die Kosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis werden sie aber häufig dem ausziehenden Mieter in Rechnung gestellt — die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Im Mietvertrag kann eine entsprechende Klausel stehen.
Schätzung nach Gradtagszahlen
Ist keine Zwischenablesung möglich (z.B. weil der Termin verpasst wurde oder die Geräte nicht abgelesen werden können), muss der Verbrauch geschätzt werden. Die gängigste Methode sind Gradtagszahlen.
Gradtagszahlen bilden den typischen Heizbedarf jedes Monats ab und berücksichtigen, dass im Winter deutlich mehr geheizt wird als in der Übergangszeit. Die Verteilung nach VDI 2067:
- Januar: 17,0% — Februar: 14,3% — März: 11,8%
- April: 7,0% — Mai: 2,4% — Juni: 0%
- Juli: 0% — August: 0% — September: 1,5%
- Oktober: 7,5% — November: 13,0% — Dezember: 16,2%
Beispiel: Auszug am 31. März. Der Gesamtverbrauch des Jahres beträgt 10.000 Einheiten. Der Anteil des ausziehenden Mieters: (17,0 + 14,3 + 11,8)% = 43,1% → 4.310 Einheiten.
Grundkosten bei Mieterwechsel
Die Grundkosten werden immer tagesgenau aufgeteilt — unabhängig von der Jahreszeit. Der Anteil ergibt sich aus der Formel:
Grundkostenanteil = Gesamte Grundkosten × (Mietdauer in Tagen / 365)
Beispiel: Grundkosten des Jahres: 3.000 EUR. Auszug am 31. März (90 Tage). Anteil des ausziehenden Mieters: 3.000 × 90/365 = 739,73 EUR.
Häufige Fehler bei Mieterwechsel
- Keine Aufteilung: Der Vermieter rechnet die gesamten Kosten nur dem Mieter zu, der am Jahresende in der Wohnung wohnt — das ist unzulässig.
- Falsche Gradtagszahlen: Veraltete oder falsche Tabellen werden verwendet.
- Grundkosten nach Verbrauch aufgeteilt: Grundkosten müssen immer zeitanteilig berechnet werden, nicht nach Verbrauch.
- Verbrauchskosten nach Zeit aufgeteilt: Wenn eine Zwischenablesung vorliegt, muss der tatsächliche Verbrauch verwendet werden — nicht der zeitanteilige.
- Doppelberechnung: Kosten werden sowohl dem alten als auch dem neuen Mieter berechnet.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss:
- Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen — auch gegenüber dem ausgezogenen Mieter
- Die Abrechnung an die aktuelle Adresse des ehemaligen Mieters senden
- Die Aufteilung nachvollziehbar darstellen (Zwischenablesung oder Gradtagszahlen)
- Bereits geleistete Vorauszahlungen korrekt anrechnen
Tipps für Mieter bei Auszug
- Zählerstände fotografieren: Dokumentiere die Stände aller Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler am Auszugstag.
- Zwischenablesung vereinbaren: Bitten du dest Vermieter rechtzeitig um eine Zwischenablesung — das schützt vor ungünstigen Schätzungen.
- Neue Adresse hinterlassen: Der Vermieter muss dir die Abrechnung zusenden können.
- Abrechnung prüfen: Auch nach dem Auszug hast du Anspruch auf eine korrekte Abrechnung und können Widerspruch einlegen.
Rechne deine Heizkosten mit dem Heizkostenrechner nach. Allgemeine Tipps zur Prüfung finde in Heizkosten zu hoch? So prüfe deine Abrechnung. Zurück zur Übersicht: Heizkostenverordnung — der große Guide.
Weiterführende Themen
- CO2-Aufteilung Vermieter/Mieter — Berechne deinen Anteil nach Stufenmodell:
- Mietspiegel-Karte Deutschland — Vergleichswerte für über 8.000 Postleitzahlen:
Verfasst & redaktionell geprüft von Marcel Schlüter
Gründer von mein-nebenkostenrechner.de — spezialisiert auf Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nach BetrKV, HeizkostenV und BGB.
Zuletzt aktualisiert: 04.03.2026
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten — maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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