Kündigungsfrist Mietvertrag
Gesetzliche Frist zwischen Kündigungserklärung und Ende des Mietverhältnisses.
Die Kündigungsfrist regelt den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Mietverhältnisses. Die gesetzlichen Fristen sind in § 573c BGB geregelt.
Gesetzliche Fristen
- Mieter: Immer 3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
- Vermieter: 3/6/9 Monate je nach Mietdauer
Sonderregelungen
- Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung: 2 Monate zum Ende des übernächsten Monats
- Zeitmietvertrag: Keine ordentliche Kündigung während der Laufzeit
- Möblierte Zimmer: Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende
Längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen können für den Vermieter vereinbart werden, kürzere Fristen zu Lasten des Mieters sind unwirksam.
Verwandte Begriffe
Ordentliche Kündigung
Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Zeitmietvertrag
Mietvertrag mit festem Enddatum – nur bei konkretem Befristungsgrund zulässig (§ 575 BGB).
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.