Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Die fristlose Kündigung (§ 543 BGB) beendet das Mietverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.
Gründe für fristlose Kündigung durch Vermieter
- Zahlungsverzug: Rückstand von 2 Monatsmieten oder wiederholt unpünktliche Zahlung
- Vertragsverletzung: Trotz Abmahnung fortgesetzter vertragswidriger Gebrauch
- Unerlaubte Untervermietung
Gründe für fristlose Kündigung durch Mieter
- Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung
- Schwerwiegende Mängel, die nicht beseitigt werden
Die fristlose Kündigung muss schriftlich begründet werden. In der Regel wird gleichzeitig eine hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen.
Verwandte Begriffe
Ordentliche Kündigung
Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Zahlungsverzug bei Miete
Rückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Abmahnung im Mietrecht
Förmliche Aufforderung an den Mieter, ein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
Räumungsklage
Gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung nach wirksamer Kündigung.