Ordentliche Kündigung
Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Beendigung eines Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.
Fristen für Mieter
- Immer 3 Monate Kündigungsfrist, unabhängig von der Mietdauer
- Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen
Fristen für Vermieter
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5–8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate
Besonderheiten
Der Vermieter braucht immer ein berechtigtes Interesse (Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung). Mieter können ohne Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietvertragsparteien unterschrieben sein.
Verwandte Begriffe
Kündigungsfrist Mietvertrag
Gesetzliche Frist zwischen Kündigungserklärung und Ende des Mietverhältnisses.
Eigenbedarfskündigung
Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf – häufigster Kündigungsgrund im Mietrecht.
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.