Eigenbedarfskündigung
Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf – häufigster Kündigungsgrund im Mietrecht.
Die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Voraussetzungen
- Berechtigtes Interesse: Konkreter, nachvollziehbarer Nutzungswunsch
- Berechtigter Personenkreis: Vermieter, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Nichten/Neffen, Haushaltsangehörige
- Kündigung muss die Person und den Grund konkret benennen
Häufige Streitfälle
Vorgetäuschter Eigenbedarf berechtigt den Mieter zu Schadensersatz. Der Vermieter muss auch alternative Wohnungen im eigenen Bestand anbieten, wenn verfügbar. Bei Mietern über 65 Jahren oder langjährigen Mietverhältnissen greift oft die Sozialklausel (§ 574 BGB).
Verwandte Begriffe
Ordentliche Kündigung
Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Kündigungsfrist Mietvertrag
Gesetzliche Frist zwischen Kündigungserklärung und Ende des Mietverhältnisses.
Kündigungsschutz
Gesetzlicher Schutz des Mieters vor willkürlicher Kündigung – Vermieter braucht berechtigtes Interesse.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.