Kautionsrückzahlung
Rückgabe der Kaution nach Mietende – Frist in der Regel 3–6 Monate.
Die Kautionsrückzahlung erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses, sobald der Vermieter keine berechtigten Ansprüche mehr gegen den Mieter hat.
Fristen
- Angemessene Prüffrist: In der Regel 3–6 Monate nach Auszug
- Nebenkostenabrechnung: Vermieter darf angemessenen Teil bis zur Abrechnung einbehalten
- Verjährung: Rückzahlungsanspruch verjährt nach 3 Jahren
Abzugsmöglichkeiten
- Offene Mietschulden
- Schäden an der Wohnung (über normale Abnutzung hinaus)
- Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung
- Ausstehende Schönheitsreparaturen (nur bei wirksamer Klausel)
Der Vermieter muss die Abzüge konkret beziffern und belegen. Pauschale Abzüge ohne Nachweis sind unzulässig.
Weiterführende Inhalte zu „Kautionsrückzahlung"
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Verwandte Begriffe
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Kautionsabrechnung
Abrechnung des Vermieters über die Kaution nach Mietende – mit Aufstellung aller Abzüge.
Wohnungsübergabe
Formelle Übergabe der Wohnung bei Ein- oder Auszug – Zustand wird dokumentiert.
Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.