Wohnungsübergabe
Formelle Übergabe der Wohnung bei Ein- oder Auszug – Zustand wird dokumentiert.
Die Wohnungsübergabe ist die formelle Übergabe der Mietwohnung bei Einzug oder Auszug. Der Zustand der Wohnung wird dabei in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
Bei Einzug
- Gemeinsame Begehung von Vermieter und Mieter
- Dokumentation aller Mängel und Schäden
- Übergabe der Schlüssel (Anzahl dokumentieren)
- Ablesen der Zählerstände (Strom, Gas, Wasser)
Bei Auszug
- Vergleich mit dem Einzugsprotokoll
- Prüfung auf Schäden über normale Abnutzung hinaus
- Rückgabe aller Schlüssel
- Ggf. Vereinbarung über noch durchzuführende Schönheitsreparaturen
Das Übergabeprotokoll ist kein Pflichdokument, schützt aber beide Seiten vor späteren Streitigkeiten über den Wohnungszustand.
Verwandte Begriffe
Übergabeprotokoll
Schriftliche Dokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug.
Schönheitsreparaturen
Kosmetische Instandhaltung der Wohnung (Streichen, Tapezieren) — keine Betriebskosten.
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.