Kautionsabrechnung
Abrechnung des Vermieters über die Kaution nach Mietende – mit Aufstellung aller Abzüge.
Die Kautionsabrechnung ist die Aufstellung des Vermieters nach Mietende, in der er über den Kautionsbetrag abrechnet und berechtigte Abzüge darlegt.
Berechtigte Abzüge
- Mietrückstände: Offene Mietzahlungen
- Schäden: Über normale Abnutzung hinausgehende Beschädigungen
- Nebenkostennachzahlung: Noch ausstehende Betriebskostenabrechnung
- Schönheitsreparaturen: Nur bei wirksamer Vertragsklausel
Anforderungen
- Jeder Abzug muss konkret beziffert und belegt werden
- Pauschale Abzüge sind unzulässig
- Kostenvoranschläge oder Rechnungen beifügen
Der Vermieter darf einen angemessenen Einbehalt (ca. 3–4 Monatsvorauszahlungen) für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung vornehmen. Der Rest muss zeitnah ausgezahlt werden.
Verwandte Begriffe
Kautionsrückzahlung
Rückgabe der Kaution nach Mietende – Frist in der Regel 3–6 Monate.
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.
Schönheitsreparaturen
Kosmetische Instandhaltung der Wohnung (Streichen, Tapezieren) — keine Betriebskosten.