Herstellungskosten (Immobilie)
Kosten für Neubau, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung – müssen über die AfA abgeschrieben werden.
Herstellungskosten sind Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes, seine Erweiterung oder eine wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus (§ 255 HGB).
Abgrenzung zum Erhaltungsaufwand
- Herstellungskosten: Erhöhung des Gebrauchswerts, Erweiterung der Nutzfläche, Schaffung neuer Räume
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Instandsetzungskosten von mehr als 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten innerhalb von 3 Jahren nach Kauf
Steuerliche Behandlung
- Herstellungskosten werden über die AfA abgeschrieben (2 % oder 3 % p.a.)
- Kein Sofortabzug möglich
- Erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage
Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten ist eine der häufigsten Streitfragen zwischen Finanzamt und Vermietern.
Verwandte Begriffe
Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Renovierungen – sofort als Werbungskosten absetzbar.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Gebäudeabschreibung
Steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten eines Gebäudes über die Nutzungsdauer.
Sofortabzug (Werbungskosten)
Vollständige steuerliche Absetzung von Ausgaben im Jahr der Zahlung – gilt für Erhaltungsaufwand.