Sofortabzug (Werbungskosten)
Vollständige steuerliche Absetzung von Ausgaben im Jahr der Zahlung – gilt für Erhaltungsaufwand.
Der Sofortabzug bedeutet, dass Werbungskosten im Jahr der Zahlung vollständig steuerlich geltend gemacht werden können, ohne sie über mehrere Jahre verteilen zu müssen.
Sofort absetzbare Kosten
- Erhaltungsaufwand: Reparaturen, Renovierungen
- Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Steuerberater
- Versicherungsprämien
- Schuldzinsen für Immobiliendarlehen
- Grundsteuer
- Kosten unter 800 € netto (GWG-Grenze) für Einrichtungsgegenstände
Nicht sofort absetzbar
- Herstellungskosten: Müssen über AfA verteilt werden
- Anschaffungskosten: Ebenfalls nur über AfA
Der Sofortabzug ist steuerlich vorteilhaft, da er die Steuerlast im Zahlungsjahr direkt mindert.
Verwandte Begriffe
Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Renovierungen – sofort als Werbungskosten absetzbar.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Herstellungskosten (Immobilie)
Kosten für Neubau, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung – müssen über die AfA abgeschrieben werden.
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.