Gebäudeversicherung
Pflichtversicherung für Immobilien gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel – umlagefähig.
Die Gebäudeversicherung – fachlich Wohngebäudeversicherung – ist für Vermieter und Eigentümer die wichtigste Sachversicherung. Sie deckt Schäden an der baulichen Substanz, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Die Prämien gehören nach § 2 Nr. 13 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Versicherte Standardgefahren
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannungsschäden, Implosion (teils optional)
- Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden, auslaufendes Wasser aus Heizung und Klima
- Sturm: Ab Windstärke 8 (> 62 km/h) messbar am nächsten Wetterdienst
- Hagel: ungeachtet der Windstärke
Optionale Bausteine (Zusatzprämie)
- Elementarschäden: Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen – mittlerweile dringend empfohlen nach den Hochwasserkatastrophen 2021/2024
- Glasversicherung: Gebäudeverglasung, Solaranlagen
- Mietausfallversicherung: bei unbewohnbarer Wohnung nach Schadensfall
- Photovoltaik / Wärmepumpe: gesonderte Deckung der Haustechnik
- Grober Fahrlässigkeit: erweitert den Schutz (meist bis Deckungssumme)
Was die Versicherung NICHT deckt
- Hausrat des Mieters (benötigt eigene Hausratversicherung)
- Haftpflichtansprüche Dritter (→ Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht)
- Verschleiß und Alterung der Bausubstanz
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegs- und innere Unruhen
Kosten 2026 (Richtwerte)
- Einfamilienhaus (150 m², Bj. 2000+): 300–600 € pro Jahr
- Mehrfamilienhaus (400 m²): 700–1.400 € pro Jahr
- Altbau vor 1960: 20–40 % Prämienaufschlag wegen höherem Schadenrisiko
- Mit Elementarschäden: +20–50 % je nach ZÜRS-Zone
- ZÜRS-Zone 4 (Hochwasser): teils nicht mehr versicherbar oder mit hoher Selbstbeteiligung
Als Faustregel liegen die Prämien bei 0,15–0,50 € pro m² Wohnfläche und Monat. In Hochrisikoregionen oder mit Komplettpaket können Werte bis 1,00 €/m² erreicht werden.
Umlage auf Mieter in der Nebenkostenabrechnung
Die Gebäudeversicherung ist vollständig umlagefähig nach § 2 Nr. 13 BetrKV. Verteilungsschlüssel in der Praxis:
- Wohnfläche: Standard bei reinen Wohnobjekten
- Miteigentumsanteile: bei WEGs üblich
- Einheiten: nur bei ausdrücklicher Vertragsvereinbarung
Auch Elementarversicherungen als Baustein der Gebäudeversicherung sind umlagefähig (BGH VIII ZR 123/15). Der Gesamtbetrag muss transparent nachgewiesen werden – eine Aufteilung zwischen Grund- und Elementarprämie ist nicht zwingend.
Besondere Pflichten des Versicherungsnehmers
- Regelmäßige Wartung der Heizungs- und Wasseranlagen (gilt als Obliegenheit)
- Leerstand ab 60 Tagen muss dem Versicherer gemeldet werden
- Schadenanzeige unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen
- Bei Umbauten, Sanierungen oder Wertsteigerung Versicherungssumme anpassen (sonst Unterversicherung!)
Versicherungssumme richtig kalkulieren
Um Unterversicherung zu vermeiden, wird die gleitende Neuwertversicherung (Basis: Wert 1914 × Baupreisindex) verwendet. Der Baupreisindex ist in den Jahren 2021–2024 um rund 30 % gestiegen – viele Altverträge sind deshalb inzwischen unterversichert. Empfehlung: alle 3 Jahre Versicherungswert 1914 überprüfen lassen.
Einen vollständigen Überblick aller Versicherungskosten im Bezug zur Nebenkostenabrechnung liefert unser Nebenkostenrechner inklusive Plausibilitätscheck gegen den Betriebskostenspiegel.
Rechtsgrundlagen: § 2 Nr. 13 BetrKV · § 556a BGB (Verteilerschlüssel) · VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Verwandte Begriffe
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.
Elementarversicherung
Zusatzversicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.