Gebäudeversicherung
Pflichtversicherung für Immobilien gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel – umlagefähig.
Die Gebäudeversicherung (auch Wohngebäudeversicherung) schützt den Eigentümer gegen Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Prämien sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV auf Mieter umlagefähig.
Versicherte Gefahren
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser: Rohrbruch, Wasserschäden
- Sturm/Hagel: Ab Windstärke 8
Kosten
- Typische Prämie: 0,15–0,50 €/m² monatlich
- Abhängig von Baujahr, Bauweise und Region
- Bei hochwassergefährdeten Gebieten: deutlich höher
Die Gebäudeversicherung deckt nicht: Elementarschäden (Hochwasser, Erdbeben), Hausrat des Mieters, Haftpflichtansprüche. Dafür sind Zusatz- bzw. separate Versicherungen erforderlich.
Verwandte Begriffe
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.
Elementarversicherung
Zusatzversicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.